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Mordprozess in Freiburg
22.03.2018

Gericht verkündet heute Urteil im Prozess gegen Hussein K.

Hussein K. droht lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archiv)

Im Mordfall in Freiburg wird das Urteil verkündet. Dem Asylbewerber Hussein K. droht lebenslange Haft. Er hat gestanden, eine Studentin getötet zu haben.

Im Freiburger Mordprozess gegen den Asylbewerber Hussein K. will das Gericht am Donnerstag (9.30 Uhr) nach mehr als einem halben Jahr Verhandlungsdauer das Urteil verkünden. Dem vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg Angeklagten werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Sie ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Der überregional beachtete Prozess hatte Anfang September vergangenen Jahres begonnen. 

Das Gericht muss nach Angaben eines Sprechers entscheiden, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Zu Alter und Herkunft von Hussein K. gibt es widersprüchliche Angaben. Der Angeklagte hatte früher angegeben, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein. Später räumte er ein, gelogen zu haben. Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als es zu der Tat kam. Dies hätte Erwachsenenstrafrecht zur Folge.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer Erwachsenenstrafrecht, eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Der Vertreter der Nebenklage, der die Eltern der getöteten Studentin vertritt, hatte sich der Forderung angeschlossen.

Der Verteidiger nannte in seinem Plädoyer kein konkretes Strafmaß. Er lehnte aber Sicherungsverwahrung ab und regte eine Drogentherapie sowie Angebote der Resozialisierung für seines Mandaten an. (dpa)

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