Nach Freispruch im Organspendeskandal - Arzt will 1,2 Millionen Euro
Fast ein Jahr lang saß ein Arzt wegen des Organspendeskandals an der Göttinger Uniklinik in U-Haft. Nach seinem Freispruch fordert er Schadenersatz.
Erst Freispruch, dann Schadenersatzforderungen: Ein bundesweit aufsehenerregender Prozess um einen Organspendeskandal endete 2015 mit einem Freispruch für den früheren Leiter der Transplantations-Chirurgie an der Göttinger Universitätsklinik. Jetzt verlangt der Mediziner Schadenersatz in Millionenhöhe. Ein entsprechendes Zivilverfahren beginnt am Freitag (10.00 Uhr) am Braunschweiger Landgericht. Der freigesprochene Arzt verlangt gut 1,2 Millionen Euro vom Land Niedersachsen unter anderem als Ausgleich für seinen Verdienstausfall.
Der damals vom Dienst suspendierte Chirurg begründet die Summe auch damit, dass er wegen der Untersuchungshaft eine gute dotierte Stelle in Jordanien nicht habe antreten können. Das Landgericht Göttingen hatte ihn nach 64 Prozesstagen vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.
Arzt fordert Millionen und führt Verdienstausfall an
Die Richter bescheinigten zwar eine verwerfliche Manipulation medizinischer Daten, die eine schnellere Zuteilung von Organen für seine Patienten bewirkt hätten. Wegen der damaligen Rechtslage sah das Gericht aber keine Strafbarkeit. Der Bundesgerichtshof hatte sich dieser Auffassung angeschlossen und die Revision der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den Freispruch zurückgewiesen.
Es geht um insgesamt 1,207 Millionen Euro. Der Arzt macht vor allem den Verdienstausfall während der Untersuchungshaft geltend - die Stelle in einen Krankenhaus in Jordanien, die er nicht antreten konnte, sei mit 50.000 Dollar pro Monat dotiert gewesen.
Das beklagte Land Niedersachsen weist die Forderungen des Mediziners nach Angaben des Landgerichts Braunschweig zurück. Das Land bestreite, dass der Mediziner tatsächlich in dem jordanischen Krankenhaus mit einem solchen Monatsgehalt angestellt worden wäre. (dpa)
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