Hannahs Mörder voll schuldfähig
Im Prozess um den Mord an der 14-jährigen Hannah aus Königswinter hatein Gutachter dem 25-jährigen Angeklagten volle Schuldfähigkeitbescheinigt.
Bonn (AFP) - Im Prozess um den Mord an der 14-jährigen Hannah aus Königswinter hat ein Gutachter dem 25-jährigen Angeklagten volle Schuldfähigkeit bescheinigt.
Bei Hannahs mutmaßlichem Mörder Zdenek H. sei "keine Beeinträchtigung des Steuerungs- oder Kontrollvermögens" zur Tatzeit feststellbar gewesen, sagte der Psychiater und Neurologe Wolf Gerlich am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht. Zugleich sprach sich der Bonner Forensiker dagegen aus, zum jetzigen Zeitpunkt gegen den geständigen Angeklagten eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der erwarteten Haftstrafe zu verhängen.
Bei der Bluttat, "so bedauerlich und unverständlich sie auch erscheint", habe es sich offenkundig um eine "Einzeltat dieses Täters" gehandelt.
H. hatte zu Prozessbeginn am Dienstag das Verbrechen an der 14-Jährigen gestanden, das im Spätsommer bundesweit für Entsetzen gesorgt hatte. Der 25-Jährige hatte der ahnungslosen Schülerin am Abend des 29. August an einer Straßenbahn-Haltestelle in Königswinter-Oberdollendorf unweit ihres Elternhauses aufgelauert, ihre Hände gefesselt und ihren Mund mit Klebeband zugeklebt.
Er vergewaltigte sie nach eigenem Geständnis in einem Bus und brachte sie gegen Mitternacht um. Die Leiche wurde fünf Tage später von Beamten einer Einsatzhundertschaft gefunden.
Als Motiv für die Tat hatte der homosexuelle H. am ersten Verhandlungstag vor Gericht angegeben, dass er einmal Sex mit einer Frau haben wollte. Der psychiatrische Sachverständige äußerte bei der Fortsetzung des Verfahrens am Mittwoch die Einschätzung, H. habe sich womöglich in einer "sexuellen Identitätskrise" befunden.
Der selbstständige Fahrzeugreiniger H. war am 12. September festgenommen worden, nachdem ihm die Ermittler durch eine freiwillig abgegebene Speichelprobe auf die Spur gekommen waren.
H. droht in dem Verfahren lebenslange Haft. Das Bonner Gericht erteilte ihm und seinem Verteidiger zudem am Mittwoch den rechtlichen Hinweis, dass darüber hinaus auch die Feststellung der besonderen Schuldschwere des Angeklagten in Frage komme. In diesem Fall wäre eines vorzeitige Haftentlassung des Mannes nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Am zweiten Prozesstag befragte die Bonner Strafkammer zudem Hannahs Vater zur Persönlichkeit des Mädchens und zur Situation der der Familie nach dem gewaltsamen Tod der 14-Jährigen. Der 48-Jährige beschrieb Hannah als "absolut offen", "aufgeschlossen" und "voller Phantasie". Hannah habe einen "sehr starken Freiheitsdrang" gehabt, fügte der Erzieher hinzu, der bei der Aussage von seiner Ehefrau begleitet wurde. Seit der Bluttat müssten seine Frau und die beide älteren Schwestern Hannahs "Beratung und Hilfe" in Anspruch nehmen. Die Familie brauche Unterstützung, um sich den Herausforderungen des Alltags zu stellen. "Es fehlt eine aus unserer Mitte."
Der Prozess sollte noch am Mittwochnachmittag mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt werden. Das Urteil wird für den 6. Dezember erwartet.
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