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Herbst
25.10.2013

Nervige Nebelschlussleuchten: Was erlaubt ist und was nicht

Nervige Nebelschlussleuchten: Was erlaubt ist und was nicht
Foto: dpa

Mit dem Herbst kommt der Nebel und mit dem Nebel kommen teils übereifrige Autofahrer, die zu früh ihre Nebelleuchten anstellen. Was erlaubt ist und was nicht.

Auf der Autobahn oder in der Stadt: Im Herbst zieht der Nebel auf und viele Autofahrer meinen, sie müssten sofort die Nebelschlussleuchte aktivieren. Ist das richtig? Was passiert, wenn ich die Nebelleuchten auch bei guter Sicht an habe? Wir haben beim ADAC nachgefragt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wann darf man die Nebelschlussleuchten anmachen?

Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. "Andernfalls verkehrt sich ihr Zweck ins Gegenteil - der nachfolgende Verkehr wird geblendet", so der ADAC. Tipp: Man kann sich an den Pfosten am Straßenrand orientieren, denn die stehen ziemlich genau 50 Meter auseinander.

Wie schnell darf ich mit Nebelschlussleuchte fahren?

Wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern - übrigens auch auf Autobahnen. Bei widrigen Wetterverhältnissen rät der Automobilclub dazu, die Abstandsregel "halber Tacho" mehr als ernst zu nehmen.

Darf man Nebelschlussleuchten auch in der Stadt anmachen?

Ja. Allerdings auch erst dann, wenn die Sicht unter 50 Meter fällt. Eigentlich aber müsste der Nebel dann noch dichter und sie Sicht somit eingeschränkter sein, denn in der Stadt fährt man wesentlich enger.

Wann darf ich die Nebelscheinwerfer vorne anschalten?

"Nur wenn die Sicht so erheblich behindert ist, dass die Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind, dürfen die Nebelscheinwerfer angemacht werden", so der ADAC.

Muss man bei Nebel das Licht einschalten?

Ja. Autofahren im Nebel ohne Fahrzeugbeleuchtung kann mit bis zu 40 Euro Bußgeld und drei Punkten in Flensburg geahndet werden.

Gibt es Strafen, wenn man die Nebelschlussleuchte falsch nutzt?

Ja, bei falscher Benutzung der Nebelschlussleuchten droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

Werden die Nebelschlussleuchten immer heller?

Nein, sagt der ADAC. Nebelschlussleuchten seien aber extrem hell und blenden heftig, wenn es dunkel ist oder zu wenig Nebel herrscht. stni

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