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  3. Mülheim an der Ruhr: Jugendliche sollen Frau vergewaltigt haben - Rückführung geprüft

Mülheim an der Ruhr
11.07.2019

Jugendliche sollen Frau vergewaltigt haben - Rückführung geprüft

Drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährigen stehen im Verdacht, am Freitagabend in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben.
Foto: Roland Weihrauch, dpa

Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 14 sollen eine junge Frau in Mülheim vergewaltigt haben. Müssen ihre Familien nun nach Bulgarien ausreisen?

Ist es möglich, dass die Familien der mutmaßlichen Vergewaltiger von Mülheim nach Bulgarien ausreisen müssen? Die Stadt prüft derzeit, ob eine Rückführung der Verdächtigen möglich ist. Drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige - allesamt bulgarischer Nationalität - stehen im Verdacht, am Freitagabend eine 18-Jährige in einem Waldstück vergewaltigt zu haben. Stadtsprecher Volker Wiebels sagte am Donnerstag auf Anfrage, man wolle ausloten, ob die Freizügigkeit der Familien der fünf Verdächtigen eingeschränkt werden könne. Bulgarien gehört zur Europäischen Union.

Ein Verdächtiger sitzt nach Vergewaltigung in U-Haft

Nach EU-Recht sei eine Rückführung aus Deutschland im Grundsatz möglich, wenn "jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht", schilderte Wiebels. Die Neue Westfälische hatte zuerst über die Prüfung berichtet. 

Dem Sprecher zufolge dürfte ein solches Verfahren ohnehin langwierig sein. Es gebe auch Widerspruchsmöglichkeiten. Man nehme den aktuellen Verdachtsfall zum Anlass, um die rechtlichen Optionen für eine Rückführung auszuloten. "Die Aussicht auf Erfolg ist relativ." Von drei Familien sei bekannt, dass sie über ein Erwerbseinkommen verfügten, hier komme eine Rückführung nicht infrage.

Einer der 14-Jährigen sitzt derzeit wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Die Zwölfjährigen sind strafunmündig. Das   Jugendamt betreut alle Familien der fünf Verdächtigen "engmaschig". Der bundesweit schockierende Fall hatte auch eine Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf zwölf Jahre ausgelöst. Die NRW-Landesregierung und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatten sich dagegen ausgesprochen. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Wie Schulen reagieren, wenn Jugendliche straffällig werden

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