Ist die Glühbirne ein Heizungselement?
Streitbarer „Daniel Düsentrieb“ geht für den Klassiker vor Gericht. Satireaktion
Aachen Eine Glühlampe macht Licht. Was auch sonst. Ein Essener Ingenieur sieht das anders: Die Glühbirne erzeugt in erster Linie Wärme. „Der Lichtverlust ist eine Nebenfolge“, sagt Siegfried Rotthäuser. Darum sei die Glühbirne kein Leuchtmittel, sondern ein „Heatball“, ein Hitzeball, ein Kleinheizelement. Die Behörden können über diese Lachnummer nicht lachen. Heute sprechen die Richter des Aachener Verwaltungsgerichts das vorerst letzte Wort.
Rotthäuser baut Prüfanlagen. In seinem Beruf denkt er in komplexen Ursachen- und Wirkungs-Zusammenhängen. Als die EU den schrittweisen Ausstieg aus der Glühbirne und den Einstieg in die Energiesparlampe verkündete, stellte er sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Auch die Verordnung sah er sich genauer an. Er kam zu dem Schluss: reine Satire. „Laut Verordnung ist die Lampe ein Gerät zur Erzeugung von sichtbarem Licht.“
Die Glühbirne erzeuge aber zu 95 Prozent Wärme. „Wenn ich dieses elektrische Gerät zum Heizen nehme, dann ist das im Sinne der Verordnung keine Lampe“, dachten sich Rotthäuser und sein Schwager Rudolf Hannot. Die beiden fragten sich, ob die Glühbirne die gesamte Energie-Bilanz so belastet, dass ein ganzes Volk eines „Kulturguts“ beraubt werden müsse. Dagegen antwortete das Bundesumweltamt sinngemäß auf seiner Internet-Seite, das Kleinvieh auch Mist mache. Für den Klimaschutz müssten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. „Der Heatball war zuerst eine gedankliche Spielerei“, sagt Rotthäuser. Heute bezeichnet er sie als Satireaktion gegen den Tod der Glühlampe, gegen die Unverhältnismäßigkeit einer „nicht demokratischen“ Verordnung. Im Zuge der Auseinandersetzung mit den Behörden baten er und sein Schwager die NRW-Kultusministerin um Hilfe, da sie sich in ihrer Widerstandskunst kriminalisiert sahen.
Sie forderten die Freiheit für die Kunst. Für die Aktion hatten die beiden tausende Glühbirnen mit dem Aufdruck Heatballs in China fertigen lassen und nach Deutschland importiert. Alles legal mit viel Papierkrieg. Die erste Edition war im Nu vergriffen – zum Stückpreis von 1,69 Euro – 30 Cent gehen an ein Regenwaldprojekt. Trotzdem, der Gag sollte noch zu einem sehr teuren Vergnügen werden.
Als die „Künstler“ die zweite Edition einführen wollten, schoben die Behörden den Riegel vor. Das Gericht wird nun darüber entscheiden, ob der Heatball als Satire-Aktion gegen das EU-Glühlampenverbot verstößt. Selbst wenn die Rebellen vor Gericht verlieren sollten, könnten sie vielleicht doch noch zuletzt lachen. Sie bieten den Heatball 2.0 an. Dazu haben sie eine Glühlampe, die als Spezial-Arbeitslampe im Handel ist, als Heatball umetikettiert. Die Behörden hatten bisher keine Einwände. (dpa, ajs)
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