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  3. Kassel/Volkmarsen: Attacke auf einen Karnevalsumzug: Angeklagter schweigt zu Prozessbeginn

Kassel/Volkmarsen
03.05.2021

Attacke auf einen Karnevalsumzug: Angeklagter schweigt zu Prozessbeginn

In der nordhessischen Kleinstadt Volkmarsen war vor einem Jahr ein Auto in einen Karnevalsumzug gerast und hatte dabei zahlreiche Menschen verletzt.
Foto: Uwe Zucchi, dpa

Am Rosenmontag 2020 rast ein Auto in eine Menschenmenge. Der Fahrer soll das Fahrzeug absichtlich dorthin gesteuert haben. Nun steht er deswegen vor Gericht.

Die Gründe für die Autoattacke auf den Rosenmontagsumzug im nordhessischen Volkmarsen sind auch zu Beginn des Prozesses gegen den 30-jährigen Tatverdächtigen unklar geblieben. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Sein Mandant werde vom Schweigerecht Gebrauch machen, sagte der Verteidiger des 30-Jährigen am Montag vor dem Landgericht in Kassel. Dort muss sich der Angeklagte bis Mitte Dezember für die Tat verantworten.

Er war laut Generalstaatsanwaltschaft am 24. Februar 2020 in eine Zuschauermenge in der Kleinstadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg gefahren. 90 Menschen, darunter viele Kinder, erlitten teils schwere Verletzungen. Weitere Opfer trugen seelische Wunden davon, die Ermittler gehen von insgesamt mehr als 150 Betroffenen aus. Drei von ihnen nehmen als Nebenkläger an dem Prozess teil.

Prozess nach Autoattacke in Volksmarsen: Anklage wegen versuchten Mordes

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten 91-fachen versuchten Mord vor, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Er habe "planvoll und absichtlich" gehandelt, sagte Anklagevertreter Tobias Wipplinger. So habe der Angeklagte sein Auto mit einer Kamera ausgerüstet und in Nähe des Tatortes abgestellt.

Als sich der Umzug näherte, fädelte er sich laut Ermittlern in den Verkehr ein. Doch statt an einer Kreuzung abzubiegen, gab er Gas und steuerte das Auto mit 50 bis 60 Stundenkilometern durch eine Absperrung erst in den Umzug, dann in die Zuschauermenge. Nach 42 Metern kam das Fahrzeug zum Stehen. Die Kollisionen hatten das Auto gebremst.

Welche Folgen die Tat hatte, macht die Anklageschrift deutlich: Menschen wurden durch die Luft geschleudert, vom Auto überrollt, von umherfliegenden Gegenständen getroffen. Rund eine Dreiviertelstunde verlas Wipplinger die Verletzungen der Opfer: Brüche, offene Wunden, Quetschungen, Traumata, innere Verletzungen, Gedächtnisverlust, Koma, Prellungen. 90 Personen seien körperlich verletzt worden, 28 mussten stationär behandelt werden, zwei wurden lebensgefährlich verletzt. Unter den Opfern waren viele Kinder - einige erst ein paar Jahre alt.

Mann rast in einen Rosenmontagsumzug: Motiv ist zu Prozessbeginn unklar

Laut Anklage wollte der 30-Jährige seine Tat fortsetzen. Doch mehrere Zeugen hätten ihn daran gehindert, seien ins Auto gestiegen, hätten versucht den Schlüssel abzuziehen und ihn festgehalten. Seit seiner Festnahme schweigt der 30-Jährige aus Volkmarsen - vor Gericht wollte er zunächst auch nichts zu seinen Lebensumständen sagen.

Warum der Fahrer in die Menge raste, wissen die Ermittler nicht. "Zu dem Motiv haben die Ermittlungen zunächst mal nicht ergeben, dass die Tat einen politischen oder extremistischen Ansatz hatte", sagte Georg Ungefuk, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, unmittelbar vor Prozessbeginn. Das Verfahren sei nun der letzte Versuch, die Motivlage aufzuklären.

Staatsanwaltschaft hält Sicherungsverwahrung für möglich

Sicher ist die Anklage dagegen: Das Ziel des 30-Jährigen sei gewesen, möglichst viele Menschen zu töten. Er sei schuldfähig, habe zum Tatzeitpunkt nicht unter Drogen gestanden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft kommt für ihn nach einer Haftstrafe Sicherungsverwahrung in Betracht.

Am ersten Prozesstag wurde ein Polizeibeamter als Zeuge gehört, der die Tat zufällig privat gefilmt hatte. Zudem wurden mehrere Videos der Autoattacke gezeigt. Fortgesetzt werden soll der Prozess am Mittwoch. Insgesamt sind bisher 31 Verhandlungstage angesetzt.

Aufgrund des erwarteten großen öffentlichen Interesses und der Abstandsregelungen der Corona-Pandemie hatte das Landgericht die ersten Verhandlungen in die Kasseler Messehallen verlegt. Die angemietete Halle bietet Platz für 360 Zuschauer und 48 Medienvertreter. Zum Auftakt war aber nur ein Bruchteil der angebotenen Plätze besetzt. (dpa)

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