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Keine Strafe für Kollegah und Bang: Fatale Entscheidung

Kommentar Von Daniel Wirsching
17.06.2018

Nach dem Echo-Eklat wurden die Ermittlungen gegen Kollegah und Farid Bang eingestellt. Die Begründung ist ärgerlich, das Zeichen fatal.

Die Entscheidung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen Kollegah und Farid Bang einzustellen, ist fatal; die Begründung ärgerlich. Wenn Zeilen wie „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“ noch nicht einmal als Verharmlosung der NS-Herrschaft gelten, was dann? Die Staatsanwaltschaft macht es sich auch zu leicht damit, sie lapidar als Bestandteil des Genres Gangsta-Rap abzutun. Ist halt so!

Ist halt so? Welche Folgen eine derartige Entscheidung haben kann, lässt sich in den sozialen Netzwerken beobachten. Dort verbreiten Rechte (Populisten, Extremisten) Fake News unter dem Deckmäntelchen der Satire. Der österreichische FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache etwa warf dem Sender ORF in einem Facebook-Post Lügen vor und bebilderte ihn mit Moderator Armin Wolf. Darüber schrieb er: „Satire!“

Satire darf nicht für Schmähungen missbraucht werden

Satire beziehungsweise Kunst wird so als Freifahrtschein für Schmähungen jeglicher Art missbraucht. Ja, Satire und Kunst dürfen alles – das aber in den Grenzen, die ihnen der Rechtsstaat setzt.

Kollegah und Farid Bang setzte er in Gestalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf keine Grenzen. Stattdessen setzte er ein fatales Zeichen: „Auschwitzinsassen“- und Holocaust-Reime sind in Ordnung! Darauf werden sich jetzt viele berufen.

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