Kleiner Sieg für den Chef-Kameramann von "Das Boot"
Sieben Jahre schon prozessiert Jost Vacano, Chefkameramann des Kinoknüllers "Das Boot" um einen finanziellen Nachschlag.
"Das Boot" ist ein Filmklassiker. Chefkameramann Jost Vacano klagt seit sieben Jahren wegen Geld. Nun hat er einen Etappensieg errungen.
Jetzt hat Kameramann Vancano vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Am Donnerstag verplichtete das Oberlandesgericht München die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video und den Westdeutschen Rundfunk (WDR), ihm Auskunft über sämtliche Verwertungen des Film-Welterfolgs von Regisseur Wolfgang Petersen zu erteilen. Die Richter befanden, dass Vacano erst dann ausrechnen könne, was ihm an zusätzlichem Honorar noch zustehe(Az.: 29 U 3312/09). Der Chekameramann von "Das Boot" freute sich: "Die Entscheidung ist ausgefallen, wie ich es erwartet habe."
Jost Vacano will etwas vom Geld
Vacano will für seine Arbeit an dem U-Boot-Film eine nachträgliche Umsatzbeteiligung. Möglicherweise muss Vacano den finanziellen Nachschlag zu der 1980/1981 ausgehandelten Pauschalvergütung von damals 180 000 Mark (etwa 92 000 Euro) nicht mehr eigens einklagen. Die pauschale Vergütung steht seiner Ansicht nach in "auffälligem Missverhältnis" zu dem Erfolg der Verfilmung des gleichnamigen Romans von Lothar-Günther Buchheim.
Chefkameramann will Umsatzbeteiligung an "Das Boot"
"Das Boot" war sowohl im Kino als auch als Mehrteiler im Fernsehen sehr erfolgreich. Der Film wird bis heute immer wieder gezeigt und ist auch auf DVD erhältlich. Der WDR ist der Rechtevermarkter. ameramann Vacano macht früheren Angaben zufolge unter anderem geltend, dass er für die Unterwasseraufnahmen neue Kameratechniken entwickelt habe.
"Das Boot" ist ein Fimklassiker
Der Künstler habe bereits Gespräche über einen Vergleich aufgenommen, die nun fortgesetzt würden, sagte sein Anwalt Nikolaus Reber. "Ich möchte von dem Geld gern noch etwas haben", sagte der 79-jährige Jost alte Vacano schmunzelnd. Seinem Anwalt zufolge hat die Bavaria für die drei beklagten Unternehmen einen Betrag "im höheren sechsstelligen Bereich" ins Auge gefasst.
Vacanos Rechtsstreit dauert seit sieben Jahren an. Er hatte in einer ersten Prozessrunde durch zwei Instanzen nur einen Teilerfolg errungen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte die erste OLG-Entscheidung aufgehoben und den Fall nach München zurückverwiesen. Revision gegen das neue Urteil wurde laut Anwalt Reber nicht zugelassen. dpa/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.