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Echo 2018
25.04.2018

Kollegah und Farid Bang: Anzeige wegen Volksverhetzung

Die Rapper Kollegah und Farid Bang auf der Bühne. Wegen antisemitischer Texte droht ihnen eine Anklage wegen Volksverhetzung.
Foto: Jörg Carstensen, dpa (Archiv)

Kollegah und Farid Bang stehen wegen ihren antisemitischen Texten auf ihrem Album "JBG3" in Kritik. Nun sollen sie wegen Volksverhetzung angezeigt worden sein.

Kollegah und Farid Bang droht wohl ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Ein Mann aus Hamburg hat wohl bei der Polizei Gütersloh Strafanzeige gegen die Musiker erstattet. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt. Die Anzeige richtet sich auch gegen die Plattenfirma der Rapper, die Bertelsmann Music Group (BMG).

Antisemitismus bei Kollegah und Farid Bang: Andere Künstler geben Echos zurück

Wegen ihres Albums "JBG3" wird den beiden Rappern Gewaltverherrlichung, Frauenfeindlichkeit und vor allem Antisemitismus vorgeworfen. Trotzdem hatten die beiden kürzlich den Echo gewonnen. Renommierte Künstler protestierten, Tote-Hosen-Sänger Campino kritisierte die Rapper auf der Bühne, andere Sänger wie Marius Müller Westernhagen gaben ihre Echos zurück.

Der öffentliche Druck wurde für die Plattenfirma wohl zu groß: Sprecher der BMG erklärten, man wolle die Zusammenarbeit mit Farid Bang und Kollegah ruhen lassen. Die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden Hartwig Masuch halte man in der Firma aber für unbegründet. Weiter hieß es: "Bertelsmann distanziert sich von jeder Form von Antisemitismus und Diskriminierung."

Der einzige Künstler aus dem Rock-Pop-Bereich, der seine sieben Echos zurückgegeben hat, ist Marios Müller-Westernhagen. Für ihn sei durch den Preis an Kollegah und Farid Bang eine neue Stufe der Verrohung erreicht worden, begründete er seine Entscheidung.
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Aus Protest: Diese Künstler nehmen Abstand vom Echo
Foto: Rainer Jensen, dpa

Staatsschutz prüft die Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Farid Bang und Kollegah

Dem Bericht zufolge überprüft der Staatsschutz in Bielefeld die am Bertelsmann-Konzernsitz in Gütersloh gestellte Anzeige. Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin erklärten gegenüber der Zeitung, dass dort keine Anzeigen gegen Masuch oder die Rapper vorlägen.

Der Staatsrechtler Christoph Gusy sagte dem Westfalen Blatt er könne sich nicht vorstellen, dass es zu einer Anklage komme. Dass eine Aussage als Volksverhetzung gelte, müsse damit nach Paragraph 130 StGB der öffentliche Frieden gestört werden. Durch die Äußerungen der beiden Rapper seien aber keine Unruhen oder gewaltsamen Auseinandersetzungen zu erwarten. "Eine Gefährdung des öffentlichen Friedens sehe ich nicht." (AZ)

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