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Kondompflicht
07.02.2015

Kritik an der Kondompflicht: "Wer soll das überprüfen?"

Diese Verpflichtung dürfte nur schwer zu überprüfen sein: Ein neues Gesetz zum Schutz von Prostituierten sieht einen Kondomzwang für Freier vor.
Foto: Oliver Berg/Archiv (dpa)

Erst die Polizeigewerkschaft, nun auch die Frauenrechtlerin Lea Ackermann. Sie hält Kontrollen in Bordellen - wie auch die Polizei - nicht machbar. Das Aus für die Kondompflicht?

Ob die große Koalition mit so viel Widerspruch gerechnet hatte? Die angekündigte Kondompflicht für Freier stieß nicht nur bei der Polizei auf Kopfschütteln. Auch die Frauenrechtlerin Lea Ackermann übt nun Kritk: "Kondompflicht, wie schön - aber wer soll das überprüfen?", sagte Ackermann der Süddeutschen Zeitung.

Die Polizeigewerkschaft hatte die Kontrollen der Kondompflicht zuvor als nicht machbar beschrieben. "Es ist keinem Menschen zumutbar zu kontrollieren, ob ein Freier im Puff ein Kondom trägt oder nicht", sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, der Bild-Zeitung. Die Kondom-Pflicht sei absolut lächerlich.

Frauenrechtlerin: Mindestalter für Prostitution auf 21 heraufsetzen

Die große Koalition hatte sich in dieser Woche auf ein Gesetz zum Schutz von Prostituierten vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten geeinigt. Beim einem Verstoß gegen die Kondompflicht sollen nicht die Prostituierten bestraft werden, sondern allenfalls die Freier und die Bordellbetreiber. Das Gesetz sieht auch vor, Prostituierten eine regelmäßige medizinische Beratung vorzuschreiben. Die Opposition bezeichneten das Vorhaben als Symbolpolitik.

Ackermann, Gründerin des Projekts Solwodi, das Zwangsprostituierte berät, warb desweiteren für ein Heraufsetzen des Mindestalters für Prostituierte auf 21 Jahre. Junge Mädchen könnten nicht abschätzen, was Prostitution bedeute. "Frauen in der Prostitution sind fertig, krank, traumatisiert", argumentierte die Ordensschwester Ackermann.

Kontrolle der angekündigten Kondompflicht stößt auf viel Kritik

Die SPD hatte eine von der Union geforderte Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre mit dem Argument verhindert, durch eine solche Maßnahme könnten jüngere Prostituierte in die Illegalität getrieben werden.

Die umstrittenen Zwangsuntersuchungen hält Frauenrechtlerin Ackermann dagegen für richtig: Für viele Frauen sei dies die einzige Möglichkeit, untersucht zu werden. "Wenn sie in einem Gewaltverhältnis waren, könnten sie dem Arzt einen Hinweis geben. Pflichtberatungen sehe ich als Hilfe für die Frauen, nicht als Diskriminierung", sagte Ackermann. dpa

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