Bischof Tebartz-van Elst entgeht mit 20.000 Euro einer Vorstrafe
Nach einem Geständnis wird das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Angaben gegen Tebartz-van Elst eingestellt. Er muss 20.000 Euro zahlen und gilt dann als nicht vorbestraft.
Eine Akte im Fall Franz-Peter Tebartz-van Elst ist so gut wie geschlossen. Sobald der umstrittene Limburger Bischof 20 000 Euro an die Staatskasse gezahlt hat, ist sein Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung komplett vom Tisch. Aus juristischer Sicht ist die "Causa Tebartz" dann erledigt, für das Bistum aber längst noch nicht.
Wochenlang hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt, ob der Kirchenmann falsche Angaben zu einem Erste-Klasse-Flug nach Indien gemacht hat. Sie beantragte schließlich einen Strafbefehl beim Amtsgericht in der Hansestadt.
Öffentliches Interesse soll beseitigt werden
Mit der am Montag bekanntgewordenen Einstellung des Verfahrens lautet die juristische Bewertung: Eine Schuld des Bischofs sei festgestellt worden, aber eine Geldauflage reiche in diesem Fall aus, "um das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen", erläuterte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde habe der Einstellung unter anderem zugestimmt, weil Tebartz-van Elst die Vorwürfe eingeräumt habe.
Alltag für die Justiz in Deutschland
Solch ein Verfahren ist Alltag für die Justiz in Deutschland - für einen führenden Kirchenvertreter hat es Seltenheitswert. "Das steigert nicht seine Glaubwürdigkeit", sagt der Kirchenrechtler Thomas Schüller über den derzeit vom Papst beurlaubten Tebartz-van Elst. Denn Wahrhaftigkeit sei das höchste Gut eines Bischofs.
So oder so ist das Vertrauen vieler Limburger Gläubigen und Bistumsmitarbeiter in ihren Oberhirten zerstört. Der Skandal um die auf mindestens 31 Millionen Euro explodierten Kosten für den neuen Bischofssitz und die heftige Kritik an seiner Amtsführung sind seit seit Monaten ein Streitthema.
Diözesanversammlung hält zum Protz-Bischof
Erst am Wochenende erklärte die Diözesanversammlung, die gewählte Vertretung der Limburger Katholiken, "dass ein Neubeginn mit ihm nicht möglich erscheine". Daran ändert sich auch nach der Einstellung des Verfahrens nichts, bekräftigte die Präsidentin des Gremiums, Ingeborg Schillai, im "Saarländischen Rundfunk". Die Erklärung der Versammlung vom Wochenende sei "in keinem Fall als hinfällig anzusehen". Auch führende Angehörige im Bistum machten zuletzt keinen Hehl daraus, dass sie sich einen neuen Bischof wünschen - und Papst Franziskus darüber bald entscheiden möge.
Ob Untreue-Ermittlungen eingeleitet werden, ist noch offen
Der Papst hatte Tebartz-van Elst Ende Oktober in die Auszeit geschickt, zunächst solange, bis eine Kommission der Deutschen Bischofskonferenz die Überprüfung der Kosten für die Residenz abgeschlossen hat. Der Papst wird sicherlich auch die Hamburger Justiz-Entscheidung mit Interesse zur Kenntnis nehmen.
Noch offen ist, wie der "Fall Tebartz" bei der Limburger Staatsanwaltschaft ausgeht: Sie prüft derzeit, ob sie gegen den Bischof im Zusammenhang mit dem Prestigebau auf dem Domberg Untreue-Ermittlungen einleiten soll. dpa
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