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Prozess in Köln
07.05.2020

Mietstreit: Abgerissene Wände müssen wieder aufgebaut werden

Als die Mieter zurück in ihre Kölner Wohnung kamen, waren Dach und Wände abgerissen: Nun muss die Vermieterin ihre übereilte Sanierung rückgängig machen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Als die Mieter zurück in ihre Kölner Wohnung kamen, waren Dach und Wände abgerissen: Nun muss die Vermieterin ihre übereilte Sanierung rückgängig machen.

Als die Mieter zurück in ihre Kölner Wohnung kamen, waren Dach und Wände abgerissen: Nun muss die Vermieterin ihre übereilte Sanierung rückgängig machen. Das entschied das Kölner Amtsgericht am Donnerstag und gab damit dem Antrag der Kläger statt. 

Anfang Januar hatten sich Handwerker Zutritt zu der verschlossenen Dachgeschosswohnung im Stadtteil Ehrenfeld verschafft und mit umfassenden Sanierungsmaßnahmen begonnen - obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch bewohnt war. 

Prozess vor dem Kölner Amtsgericht: Wohnung glich einem Trümmerfeld

Als das Mieterpaar nach Hause kam, traute es seinen Augen nicht. Die Wohnung glich einem Trümmerfeld. "Die Fenster waren weg, das Dach abmontiert, die Innenwände eingerissen, unsere Möbel lagen unter Schutt", sagte die 42 Jahre alte Mieterin am Rande des Zivilprozesses. 

In der mündlichen Verhandlung vor einer Woche hatten die Kläger von einer "kalten Räumung" gesprochen. Die Vermieterin dagegen - eine Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht - behauptete, es habe sich um eine "abgesprochene Sanierung" gehandelt. Das Gerichtsverfahren gegen sie sei "reine Schikane."

Vermieterin darf Wohnung nicht weitervermieten

Das Gericht tendierte bereits in der Verhandlung zur Rechtsauffassung der Kläger. "Wenn eine Wohnung abgeschlossen ist, tut der Wohnungseigentümer kund, dass er nicht möchte, dass jemand reingeht", hatte der Vorsitzende Richter gesagt. 

Nun entschied der Zivilrichter, dass die Vermieterin die Bewohnbarkeit der Wohnung für das Mieterpaar wiederherzustellen habe. "Insbesondere durch die Wiederherstellung der Decke, der Außenwände einschließlich der Fenster sowie der Innenwände", hieß es im Beschluss in dem einstweiligen Verfügungsverfahren. Außerdem dürfe die Vermieterin die Wohnung nicht weitervermieten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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