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31.05.2017

Mutter klagt gegen Facebook

Kann man ein Facebook-Konto vererben? Ein Gericht soll das klären.
Foto: dpa

Sie fordert Zugriff aufs Profil der toten Tochter

Dürfen die Eltern eines verstorbenen Mädchens auf dessen Facebook-Konto zugreifen? Diese Frage sorgt für einen zähen juristischen Streit vor Berliner Gerichten. Es ist ein Verfahren, in dem eine Mutter auf die Aufklärung der Todesumstände ihrer Tochter hofft. Und es ist ein Verfahren, in dem ausgerechnet Facebook als Verfechter des Datenschutzes auftritt.

Nach einem ersten Urteil des Landgerichts soll nun das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz über den Fall entscheiden – und will sich heute dazu äußern, wie es in der Sache weitergeht.

Hintergrund des Falls: 2012 wird eine Jugendliche an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug erfasst und tödlich verletzt. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt hat und fordern von Facebook einen Zugang etwa zu den Chat-Nachrichten des Kontos. Laut der Richter vom Kammergericht kann es auch darum gehen, ob der Teenager gemobbt worden war. Facebook beruft sich dagegen auch auf den Datenschutz. Der US-Konzern argumentiert unter anderem, dass von der Offenlegung der Nachrichten auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hätten – in der Annahme, dass die Inhalte privat bleiben.

Die Mutter hatte nach eigenen Angaben sogar die Zugangsdaten zu dem Account. Allerdings war das Netzwerk von einem Nutzer, der mit der Tochter befreundet war, auf deren Tod hingewiesen worden – woraufhin ihr Account in den sogenannten Gedenkzustand versetzt worden war. Facebook-Freunde können auf der Chronik dann zwar neue Beiträge hinterlassen und Erinnerungsfotos posten. Aber: Niemand kann sich bei einem Konto im Gedenkzustand anmelden. (dpa)

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