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  3. Freiburg: Nach Vergewaltigung prüft Gericht Aufhebung von U-Haft

Freiburg
23.09.2019

Nach Vergewaltigung prüft Gericht Aufhebung von U-Haft

Im Fall einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg könnte ein Angeklagter nach elf Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archiv)

Ein Angeklagter soll nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg aus der U-Haft entlassen werden. Nun muss das Gericht entscheiden.

Nach der deutschlandweit Aufsehen erregenden Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg soll einer der elf Angeklagten nach dem Willen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nach elf Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Der Vorwurf der Vergewaltigung gegen den 25 Jahre alten Mann aus Syrien könne nicht aufrechterhalten werden, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Es gebe keine Beweise; es seien von ihm auch keine DNA-Spuren gefunden worden.

Gericht entscheidet, ob Haftbefehl aufgehoben wird

Es bleibe der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Dieser rechtfertige aber keine U-Haft mehr. Ob der Haftbefehl aufgehoben wird, muss das Gericht entscheiden.

Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen die zehn anderen Angeklagten bleiben bestehen, wie der Staatsanwalt sagte. Angeklagt in dem Ende Juni begonnen Prozess sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren - die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Sie sitzen seit ihren Festnahmen alle in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen. Einen Termin für mögliche Urteile gibt es laut Gericht noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19). (dpa)

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