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  3. Schöffin war befangen: Prozess gegen U-Bahn-Treter muss neu gestartet werden

Schöffin war befangen
16.06.2017

Prozess gegen U-Bahn-Treter muss neu gestartet werden

Der Prozess gegen den mutmaßlichen U-Bahn-Treter muss neu gestartet werden.
Foto: Paul Zinken (dpa)

Die Gewaltattacke in einem Berliner U-Bahnhof hat viele Menschen bestürzt. Der Prozess hat begonnen - doch dann wird eine Schöffin abgelehnt. Nun ist ein zweiter Anlauf geplant.

Der Prozess um die brutale Attacke gegen eine Frau auf einer Berliner U-Bahn-Treppe muss neu starten. Das Landgericht Berlin setzte das Verfahren zunächst aus, wie eine Sprecherin mitteilte.

Damit wurde dem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen eine Schöffin stattgegeben. Der Prozess soll nun mit neuen ehrenamtlichen Richtern am 26. Juni ein zweites Mal beginnen.

Der angeklagte Bulgare (28) soll die arglose Passantin in einer Nacht Ende Oktober 2016 mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe hinuntergetreten haben. Der Angriff im U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hatte bundesweit Entsetzen und Empörung ausgelöst. Dem mutmaßlichen Täter wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Das damals 26-jährige Opfer erlitt einen Armbruch und eine Kopfverletzung. Die Frau tritt nun in dem Prozess als Nebenklägerin auf.

Die Verteidiger hatten gleich zum Prozessauftakt beantragt, eine Schöffin nicht zuzulassen. Sie habe sich früher in Leserbriefen an eine Zeitung abfällig über kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund geäußert, hieß es.

Am Donnerstag kam es wegen des Antrags der Verteidiger weder zur Verlesung der Anklage noch zur Feststellung der Personalien. Die Verhandlung wurde vertagt und sollte ursprünglich am Dienstag fortgesetzt werden.

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