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Prinz Georg-Constantin
13.06.2018

Reitunfall: Prinz Georg-Constantin im Alter von 41 Jahren gestorben

Prinz Georg-Constantin von Sachsen-Weimar-Eisenach ist bei einem Reitunfall ums Leben gekommen. Er wurde 41 Jahre alt.
Foto: Candy Welz, dpa (Archiv)

Prinz Georg-Constantin von Sachsen-Weimar-Eisenach ist bei einem Reitunfall ums Leben gekommen. Er war Nachfolger seines Onkels als Familienoberhaupt.

Traurige Nachrichten vom deutschen Adel: Prinz Georg-Constantin von Sachsen-Weimar-Eisenach ist am Samstag bei einem Reitunfall ums Leben gekommen. Das teilte Michael Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog zu Sachsen, am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Prinz Georg-Constantin wurde nur 41 Jahre alt

Georg-Constantin war Erbprinz des Adelshauses Wettin. Er wurde 41 Jahre alt. Michael Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach sagte zu dem Unglück, er sei tief erschüttert vom plötzlichen Tod seines Neffen. Der 71 Jahre alte in Mannheim lebende Michael ist Oberhaupt des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach. Der 1977 geborene Georg-Constantin war sein designierter Nachfolger. Die Polizei im englischen Northamptonshire berichtete von einem tödlichen Reitunfall am Samstag.

Tod von Prinz Georg-Constantin: Erbprinz lebte in England

Prinz Georg-Constantin von Sachsen-Weimar-Eisenach heiratete 2015 die Britin Olivia Rachelle in Weimar. Mit ihr lebte er in England. Zuvor hatte die Bunte über den Tod des Erbprinzen berichtet. Hinweise auf Fremdverschulden gebe es nicht. Das Magazin zitiert einen Polizeisprecher: "Die Einsatzzentrale wurde abends um 21.25 Uhr über den Tod des Reiters informiert, der sich kurz zuvor ereignet hatte. Der Leichnam wurde in die Gerichtsmedizin überstellt. Es gibt keine Anzeichen von Fremdverschulden. Wir gehen von einem tragischen Unfall aus."

Georg-Constantin galt als Nachfolger seines Onkels Michael Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach als Familienoberhaupt, da dieser keinen männlichen Nachkommen hat. Rechtlich hat der Adel in Deutschland keine Geltung mehr, seit er durch die Weimarer Verfassung abgeschafft wurde. Das Prädikat "Seine Königliche Hoheit" wurde den Fürsten aberkannt. Den Titel "Prinz" dürfen die vormals adeligen aber weiterhin im Namen tragen. (dpa, AZ)

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