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Rubik's Cube
25.10.2019

EU-Gericht: Rubik's Cube zu Unrecht als Marke geschützt

Der bunte Zauberwürfel "Rubik's Cube" strapaziert die Geduld aufs Äußerste und beschäftigt auch die Richter beim EU-Gericht.
Foto: Bernd Thissen, dpa (Symbolbild)

Nach 14 Jahren Rechtsstreit entschied das EU-Gericht am Donnerstag: Der bunte Drehwürfel "Rubik's Cube" kann nicht als Marke geschützt werden.

Geübte schaffen den Rubik's Cube angeblich unter fünf Sekunden - aber der Streit über europäische Markenrechte an dem dreidimensionalen Puzzle zieht sich nun schon über 14 Jahre. Am Donnerstag war wieder das EU-Gericht in Luxemburg am Zuge und entschied: Die 1999 eingetragene und von der deutschen Firma Simba Toys angefochtene Marke wurde 2017 zu Recht gelöscht. Die britische Firma Rubik's Brand Limited unterlag. (Rechtssache T-601/17)

Rubik's Cube: Drehbarkeit kann als technische Lösung nicht als Marke geschützt werden

Kern des komplizierten und langwierigen Rechtsstreits ist die Frage, was die wesentlichen Merkmale des in sich verdrehbaren Würfels mit verschiedenfarbigen Seiten ist. Das europäische Amt für Markenschutz EUIPO befand ursprünglich, dass man das Spiel als dreidimensionale Marke schützen lassen kann, und registrierte sie entsprechend. 

Simba Toys mit Sitz in Fürth hielt dem schon 2006 entgegen, das Wichtigste bei dem Würfel sei die Drehbarkeit. Das sei eine "technische Lösung", und die könne nicht als Marke, sondern nur durch ein Patent geschützt werden. Vor fünf Jahren wies das EU-Gericht die Klage von Simba Toys noch zurück, doch die Firma zog vor den Europäischen Gerichtshof und dort gewann sie. 

Daraufhin löschte das EUIPO die Marke, was nun der derzeitige Rechteinhaber Rubik's Brand wiederum vor dem EU-Gericht anfocht. Doch die EU-Richter entschieden gegen den Kläger und bestätigten die "Nichtigerklärung der Unionsmarke". (dpa)

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