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DSK
17.02.2015

Sex-Prozess: Staatsanwalt fordert Freispruch für Strauss-Kahn

Im Prozess wegen Zuhälterei-Vorwürfen gegen Dominique Strauss-Kahn fordert die Staatsanwaltschaft jetzt den Freispruch. Offenbar kann dem DSK die Schuld nicht nachgewiesen werden.
Foto: dpa

Im Prozess wegen des Vorwurfs der Zuhälterei fordert die Staatsanwaltschaft Freispruch für Dominique Strauss-Kahn. Ihm kann seine Schuld offenbar nicht nachgewiesen werden.

Im Zuhälterei-Prozess gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den 65-Jährigen gefordert. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass sich Strauss-Kahn der schweren Zuhälterei schuldig gemacht habe, sagte Staatsanwalt Frédéric Fèvre am Dienstag vor dem Gericht im nordfranzösischen Lille. Er müsse daher freigesprochen werden.

DSK will nichts von Prostitution gewusst haben

Dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) war vorgeworfen worden, Sexpartys mit Callgirls unter anderem in Paris, Brüssel und Washington mitorganisiert zu haben. Der einstige sozialistische Spitzenpolitiker räumte vor und während des Prozesses die Teilnahme an den Sexpartys ein. Er bestritt aber gewusst zu haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte.

Prozessende am Freitag: Urteil lässt auf sich warten

Die Forderung der Staatsanwaltschaft, Strauss-Kahn freizusprechen, ist keine Überraschung: Bereits im Juni 2013 hatte sich die Behörde gegen eine Anklage Strauss-Kahns ausgesprochen und zur Begründung erklärt, es gebe nicht ausreichend belastendes Material. Die Untersuchungsrichter sahen dies aber anders und erhoben Anklage gegen den früheren französischen Wirtschafts- und Finanzminister.

Der Prozess gegen Strauss-Kahn und weitere 13 Angeklagte begann dann Anfang Februar in Lille. Er soll am Freitag enden, ein Urteil dürfte aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen. AFP

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