Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Großbritannien: Sex mit Schüler im Flugzeug: Lehrerin darf Beruf nicht mehr ausüben

Großbritannien
28.07.2017

Sex mit Schüler im Flugzeug: Lehrerin darf Beruf nicht mehr ausüben

Eine britische Lehrerin, die Sex mit einem Schüler auf einer Flugzeugtoilette hatte, darf nie mehr ihren Beruf ausüben.
Foto: Martin Gerten, dpa (Symbolfoto)

Sex im Flugzeug - und dann auch noch mit dem eigenen Schüler: Eine britische Lehrerin muss nun für diese Aktion bezahlen.

Eine britische Lehrerin, die Sex mit einem Schüler auf einer Flugzeugtoilette hatte, darf nie mehr ihren Beruf ausüben. Das hat eine Lehrer-Kommission britischen Medienberichten zufolge jetzt in Großbritannien entschieden. Die 28-jährige Physik-Lehrerin und der Schüler waren laut einem Report der Kommission betrunken.

Der Vorfall habe sich 2015 auf dem Rückflug von einer Klassenreise ereignet. Auch später soll die Lehrerin sehr engen Kontakt zu dem Jungen gehabt haben. Der Fall flog dem Report zufolge durch erpresserische E-Mails eines Mitschülers auf: Er hatte der Lehrerin gedroht, sie zu verraten, falls sie ihm nicht auch Sex gewähre.

Die 28-Jährige, die die Vorwürfe zurückwies, hatte in Bristol unterrichtet. Sie war seit 2013 dort beschäftigt und hat bei Eltern und Schülern den Medienberichten zufolge einen guten Ruf gehabt. Viele hätten sie nach den Anschuldigungen sogar für die Lehrerin eingesetzt. Die Kommission warf ihr aber vor, mehrfach gelogen und keine Einsicht gezeigt zu haben. Das Alter des Schülers und der Name der Bildungseinrichtung wurden nicht veröffentlicht. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.