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  3. Justiz: Sigi Suhr stürzte in der Schweiz vom Fahrrad - und musste in Haft

Justiz
04.02.2020

Sigi Suhr stürzte in der Schweiz vom Fahrrad - und musste in Haft

Sigi Suhr mit seinem Unglücksfahrrad in Freiburg. Der 66-Jährige stürzte in Schaffhausen und musste für zwei Tage ins Gefängnis.
Foto: Patrick Seeger

Plus Sigi Suhr macht einen Ausflug in die Schweiz, wo er vom Fahrrad stürzt. Wochen später erhält er einen Strafbefehl, weigert sich aber, zu zahlen. Dann muss er in Haft.

Sigi Suhr freut sich auf eine Fahrradtour am Bodensee. Es ist Hochsommer. Das Wetter stimmt. Der Zug Richtung Schweiz kommt pünktlich. In Schaffhausen angekommen steigt der 66-Jährige auf sein Rad. Und anfangs läuft es reibungslos. Bis er in der Altstadt eine Schwelle übersieht und stürzt. Suhr bricht sich Rippen, muss ins Krankenhaus. Dort wird er von der Polizei befragt. Routine – denkt sich Suhr. Andere Länder, andere Sitten eben. Doch sechs Wochen später flattert ihm ein Brief ins Haus. Und die unglaubliche Geschichte beginnt.

Wer sein Fahrzeug nicht beherrscht, macht sich in der Schweiz strafbar

Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen leitet Ermittlungen gegen den Freiburger ein und stellt einen Strafbefehl aus. Der Vorwurf klingt wie ein verspäteter Aprilscherz: „Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges“. Doch Sigi Suhr merkt schnell: Die Staatsanwaltschaft ist alles andere als zu Scherzen aufgelegt. Suhr weigert sich, diesen Vorwurf zu akzeptieren. Wofür auch, denkt er sich. Er hatte keinen Alkohol getrunken, niemanden verletzt, oder Gegenstände beschädigt. Doch das spielt keine Rolle. Es geht um den Sturz an sich, stellt Andrea Schilling, Staatsanwältin in Schaffhausen, klar: „Ein Nichtbeherrschen des Fahrzeugs ist dann strafbar, wenn es auf einem Fahrfehler oder einer Fehlreaktion des Lenkers beruht.“

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