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  3. Ex-Pfleger vor Gericht: Staatsanwältin fordert Lebenslang für Patientenmörder Högel

Ex-Pfleger vor Gericht
16.05.2019

Staatsanwältin fordert Lebenslang für Patientenmörder Högel

Der wegen Mordes angeklagte Niels Högel sitzt im Gerichtssaal neben seinen Anwältinnen Ulrike Baumann (M.) und Kirsten Hüfken.
3 Bilder
Der wegen Mordes angeklagte Niels Högel sitzt im Gerichtssaal neben seinen Anwältinnen Ulrike Baumann (M.) und Kirsten Hüfken.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/Pool (dpa)

Ex-Pfleger Niels Högel werden 100 Morde vorgeworfen. 70 nennt die Staatsanwaltschaft als erwiesen. Wie es in dem Prozess weitergeht.

Die Staatsanwaltschaft hat für den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen 97 Morden eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Zugleich beantragte Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. In drei der insgesamt 100 Fälle sah sie dagegen keine hinreichenden Beweise für eine Mordtat Högels.

Der angeklagte Deutsche habe aus Heimtücke und niederen Beweggründen die Arg- und Wehrlosigkeit derer ausgenutzt, die als Patienten besonderen Schutz bedurften, sagte die Anklagevertreterin in ihrem mehrstündigen Plädoyer. Wegen des Todes von sechs Patienten auf der Delmenhorster Intensivstation hatte das Landgericht Oldenburg den 42-Jährigen bereits 2015 zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Dieses Strafmaß soll am 6. Juni auch in das neue Urteil einfließen.

Niels Högel hat 43 Taten eingeräumt

Högel selbst hatte in dem Prozess 43 der 100 Taten eingeräumt und 5 ausdrücklich bestritten. An die übrigen konnte er sich nach eigenen Angaben nicht erinnern. Er schloss aber nicht auch aus, diese Patienten getötet zu haben. Es wird damit gerechnet, dass am Schluss des Plädoyers, das nach der Mittagspause fortgesetzt werden soll, eine Strafforderung steht. Högel ist bereits wegen sechs Todesfällen am Klinikum Delmenhorst 2015 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Der Deutsche muss sich seit Ende Oktober wieder vor dem Gericht verantworten. Er soll seine 34 bis 96 Jahre alten Opfer in den Jahren 2000 bis 2005 an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst mit verschiedenen Medikamenten zu Tode gespritzt haben. Das Urteil wird am 6. Juni erwartet. Dann wird eine Gesamtstrafe gebildet, die auch vorangegangene Urteile miteinbezieht. (dpa)

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