Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Texas: Todesstrafe: 49-Jähriger mit Giftspritze hingerichtet

Texas
04.04.2014

Todesstrafe: 49-Jähriger mit Giftspritze hingerichtet

In Texas ist ein 49-Jähriger mit der Giftspritze hingerichtet worden. Seine Anwälte hatten bis zuletzt versucht, die Exekution zu verhindern. Im Bild der Hinrichtungsraum im Gefängnis Huntsville.
Foto: Paul Buck, afp

In Texas ist ein 49-Jähriger mit der Giftspritze hingerichtet worden. Seine Anwälte hatten bis zuletzt versucht, die Exekution zu verhindern.

Nach Behördenangaben erhielt der 49-jährige  Tommy Sells im Gefängnis von Huntsville die Giftspritze und wurde  am Donnerstag um 18.27 Uhr Ortszeit (Freitag 01.27 Uhr MESZ) für  tot erklärt. Weniger als eine Stunde vor der Exekution hatte das  Oberste Gericht der USA  einen Antrag der Verteidigung zu Art und  Herkunft des tödlichen Gifts abgewiesen.

Bei Hinrichtungen in den USA wird in jüngster Zeit vermehrt das  offiziell nicht zugelassene Betäubungsmittel Pentobarbital  verwendet. Die US-Strafvollzugsbehörden haben bei den Mitteln für  die Giftspritzen seit längerem Nachschubprobleme, da sich die  europäischen Hersteller der Präparate weigern, diese weiter für  Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Mehrere US-Bundesstaaten  haben daher neue und nicht erprobte Giftmischungen von nicht  bundesweit zertifizierten Herstellern ausprobiert. Menschenrechtsaktivisten machen geltend, dass solche Mittel  "unnötigen Schmerz" verursachen können - was ein Verstoß gegen die  Verfassung wäre.

Es war bereits die fünfte Hinrichtung in Texas in diesem Jahr und  die 15. in den USA insgesamt. Im vergangenen Jahr wurde mehr als  ein Drittel aller Hinrichtungen der USA in Texas vorgenommen.  afp

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.