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  3. Tugce-Prozess: Verteidiger im Tugce-Prozess stellen Befangenheitsantrag

Tugce-Prozess
29.05.2015

Verteidiger im Tugce-Prozess stellen Befangenheitsantrag

Mahnwache vor dem Darmstädter Landgericht. Die Verteidigung im Fall Tugce hat nun einen Befangenheitsantrag gestellt.
Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv (dpa)

Die Verteidigung stellt im Tugce-Prozess einen Befangenheitsantrag. Der Richter habe die Ereignisse in dem Tatvideo verzerrt dargestellt.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Richter Jens Aßling habe die Ereignisse, die in dem Tat-Video vom Parkplatz in Offenbach zu sehen sind, in einem Schreiben verzerrt dargestellt, begründete Anwalt Stephan Kuhn am Freitag vor dem Landgericht Darmstadt seinen Antrag. 

Das Video zeige nach den Worten Aßlings, dass der Angeklagte Sanel M. unmittelbar vor dem tödlichen Schlag auf Tugce zugegangen und zurückgehalten worden sei. Das Video zeige aber, dass die 22-Jährige auf Sanel M. zugegangen sei, sagte Kuhn. Oberstaatsanwalt Alexander Homm konnte den Antrag nicht nachvollziehen und sprach von einem unvoreingenommenen Verfahren. Über den Befangenheitsantrag entscheidet eine andere Kammer des Landgerichts, üblicherweise laut Gericht bis zum nächsten Verhandlungstermin.

Insgesamt 18 Beamte geladen

Mit der Vernehmung von Polizisten ging der Prozess gegen Sanel M. unterdessen weiter. Die Kammer hatte am siebten von zehn geplanten Verhandlungstagen insgesamt 18 Beamte geladen, aber nicht alle konnten erscheinen. Unter ihnen sind Polizisten, die den Angeklagten festgenommen haben, am Tatort waren und Vernehmungen protokollierten.

Sanel M. steht wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Dem 18-Jährigen wird vorgeworfen, Tugce im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie stürzte, mit dem Kopf hart aufschlug und später starb. dpa

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