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Auto
30.05.2024

Auto: Darf man in einer Sackgasse oder in einem Wendehammer parken?

Darf man in einer Sackgasse parken oder muss man Angst haben, dass man ein Knöllchen so wie auf dem Bild bekommt?
Foto: Jens Büttner, dpa (Archivbild)

Darf man sein Auto in einer Sackgasse oder in einem Wendehammer abstellen? Die Antwort darauf lesen Sie hier.

Gerade in Städten ist die Parkplatzsuche oft ermüdend. In der einen Straßen dürfen nur Anwohner parken. In der anderen herrscht absolutes Halteverbot. Wenn man erstmal einen Parkplatz gefunden hat, freut man sich oft. Doch wie sieht es aus, wenn das Auto in einer Sackgasse oder in einem Wendehammer abgestellt hat? Ist das Parken hier erlaubt oder muss man besondere Regeln beachten?

Schon gewusst? In diesen Fällen darf man trotz eines „Anlieger frei“-Schilds mit dem Auto weiterfahren.

Auto: Ist Parken in einer Sackgasse erlaubt?

Auf diese Frage gibt es eine einfache und klare Antwort: Ja. Wie der ADAC erklärt, ist das Halten und Parken in einer Sackgasse generell erlaubt. Denn: „Es gibt keine Besonderheiten, nur weil man sich in einer Sackgasse befindet.“

Allerdings muss man die gängigen Verkehrsregeln auch beim Parken in einer Sackgasse einhalten. „Zum Beispiel“, schreibt der ADAC, „darf grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden.“

Wenn man sein Auto in einer Sackgasse parkt, kann es trotzdem nicht schaden, sich einmal zu vergewissern, dass nirgendwo ein Verkehrsschild aufgestellt ist, das ein Halteverbot signalisiert. Sonst muss man mit Bußgeldern rechnen.

  • Laut dem ADAC beträgt das Bußgeld für ein missachtetes Parkverbot 25 Euro.
  • Wenn man das Verbot länger als eine Stunde missachtet, erhöht sich der Betrag auf 40 Euro.
  • Behindert man durch sein Parken zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer, sind sogar 50 Euro fällig.

Gut zu wissen: Wer einen roten Punkt auf seinem Auto entdeckt, sollte schnell handeln. Sonst kann im schlimmsten Fall ein Mega-Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro drohen.

Auto: Darf man in einem Wendehammer parken?

Auch auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: Ja. Laut dem ADAC darf in einem Wendehammer grundsätzlich geparkt werden. „Hier muss man lediglich darauf achten, dass es sich nicht um eine enge Straßenstelle handelt. Für den fließenden Verkehr sollte ein freibleibender Raum von mindestens drei Meter Breite neben dem Fahrzeug verbleiben.“

Übrigens: Ab Juli 2024 wird eine Blackbox für Autos Pflicht.