Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Bezahlter Vaterschaftsurlaub soll 2024 kommen: Das ist geplant

Familie
26.04.2024

Vaterschaftsurlaub soll dieses Jahr kommen – alle Informationen in der Übersicht

In Deutschland soll bezahlter Vaterschaftsurlaub möglich werden.
Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

Vätern soll es erleichtert werden, von der Geburt an eine enge Bindung zum Kind aufzubauen: Bezahlter Vaterschaftsurlaub soll noch 2024 kommen. Was ist geplant?

Eine enge Bindung zum Kind, von der Geburt weg. Das soll noch dieses Jahr nicht nur für Mütter möglich sein, sondern auch für Väter zur Selbstverständlichkeit werden. Dafür will Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sorgen und den Vaterschaftsurlaub im Jahr 2024 auf den Weg bringen. 

Vaterschaftsurlaub soll noch 2024 möglich sein

Der Vaterschaftsurlaub soll laut Paus im Jahr 2024 umgesetzt werden. Besonders wichtig ist Paus bei dem Gesetz, "dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben". Durch die Freistellung der Väter könne ein wichtiger Baustein "für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf" gesetzt werden.

Paus will die Eltern bei dem Wunsch unterstützen, eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zu erreichen. Die Stärkung der Familien steht in den Programmen der Grünen traditionell weit oben. 

Video: dpa

Wann genau das Gesetz zum Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht klar. „Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung“, teilte ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Anfrage der Mediengruppe Bayern mit.

Vaterschaftsurlaub: Wie lange soll er möglich sein?

Väter sollen nach der Geburt des Kindes für zwei Wochen freigestellt werden. Es handelt sich um einen bezahlten Urlaub für Väter und zweite Elternteile, der bis mindestens zehn Tage nach der Geburt andauert. Die Freistellung soll laut Paus im Mutterschutzgesetz festgeschrieben werden. 

Der Vaterschaftsurlaub wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgelegt. Deutschland wird durch das Gesetz die EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen. Die Bundesregierung ist damit spät dran, weswegen die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat. Daher ist die europäische Regelung bereits seit Juli 2022 in Kraft.

Lesen Sie dazu auch

Derzeit ist es in Deutschland bereits möglich, bezahlte Elternzeit zu nehmen. Arbeitnehmer können diese bis zu drei Jahren in Anspruch nehmen. Wenn sich die beiden Elternteile diese teilen, können bis zu 14 Monaten bezahlt werden. Mit dem Modell Elterngeld Plus kann die Dauer auf 28 Monate verlängert werden. Die monatlichen Bezüge werden dann halbiert.