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  3. Bürgergeld: Bürgergeld: Wie hoch ist der Freibetrag bei einem Erbe?

Bürgergeld
01.02.2024

Bürgergeld: Wie hoch ist der Freibetrag bei einem Erbe?

Was passiert, wenn Bürgergeld-Bezieher erben? Das hängt von der Höhe der Erbschaft und dem Zeitpunkt ab.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Nach einer Überarbeitung der Bürgergeldregelung ändert sich der Freibetrag für Geld aus einer Erbschaft. Hier lesen Sie, wie hoch dieser nun ist.

Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 das Arbeitslosengeld Hartz IV und soll Menschen eine notwendige Grundsicherung bieten. Dabei unterscheidet sich, wie viel das etwa für einen Single oder für eine vierköpfige Familie ist. Den Regelsatz dieses Bürgergeldes hat die Bundesregierung im Bürgergeldgesetz festgelegt und im Juli überarbeitet. Dabei haben sich auch Freibeträge geändert. In diesem Artikel lesen Sie, wie hoch der Freibetrag für ein Erbe ist.

Bürgergeld: Welcher Freibetrag gilt für ein Erbe?

Mit der Überarbeitung des Bürgergeldgesetzes im Juli gelten manche Geldquellen nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen. So ist es auch bei geerbten Werten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt: "Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen." Das heißt: Hier gilt der Freibetrag für Vermögen, nicht mehr - wie bislang - der Freibetrag für Einkommen. Verwertbares Vermögen ist laut Bundesregierung "grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt einzusetzen, bevor Bürgergeld beansprucht werden kann." Aber: Bis zu bestimmten Obergrenzen gibt es Freibeträge. Sie schützen vor allem die Rücklagen, die der Altersvorsorge dienen, erklärt die Bundesregierung.

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt: "Dadurch führt eine Erbschaft nur dann zu einer Rückforderung, wenn der Erbende nach dem Erbe mehr Geld hat als den Freibetrag für Vermögen."

Bürgergeld und Erbschaft: Wie hoch ist der Freibetrag?

Die Bundesregierung hat folgende Schonvermögen für Menschen, die Anspruch auf das Bürgergeld haben,festgelegt:

Wenn eine Einzelperson also beispielsweise im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs eine Erbschaft von 30.000 Euro macht, dann befindet sich das Erbe innerhalb des Schonvermögens. Gibt es das Erbe aber im zweiten Jahr des Bezugs, dann überschreitet es den Freibetrag.