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  3. Doppelmord von Krailling: 14-jähriger Sohn des Angeklagten verweigert Aussage

Doppelmord von Krailling
27.02.2012

14-jähriger Sohn des Angeklagten verweigert Aussage

Der Familienvater soll seine beiden Nichten umgebracht haben.
Foto: dpa

Nach der Ehefrau hat auch der Sohn des Angeklagten vor Gericht seine Aussage verweigert. Der Vater musste für die Aussage aus dem Saal gebracht werden.

Nach und nach werden die Familienmitglieder des mutmaßlichen Mörders der kleinen Chiara und Sharon aus Krailling verhört. Der älteste Sohn des Angeklagten hat am Montag vor dem Münchner Landgericht wie die Ehefrau keine Aussage gemacht. Für den Auftritt des 14-Jährigen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen und sein Vater aus dem Saal gebracht worden.

Der Angeklagte soll die zwei Mädchen in ihrer Wohnung umgebracht haben

Ein Auftritt wäre sonst äußerst belastend und dem Wohle des Jungen abträglich, begründete der Vorsitzende Richter Ralph Alt die Entscheidung des Gerichts. Schon die Ehefrau des Angeklagten hatte Mitte Februar von ihrem Recht Gebrauch gemacht und die Aussage verweigert. Die beiden haben vier gemeinsame Kinder - die ermordeten Mädchen waren ihre Cousinen.

Der Familienvater soll laut Anklage in der Nacht zum 24. März 2011 die achtjährige Chiara und elfjährige Sharon in deren Wohnung brutal ermordet haben. Die Ermittler glauben, dass der 51-Jährige auch die Mutter der Mädchen umbringen wollte, um an ein Erbe zu kommen.

Die Familie steckte in finanziellen Schwierigkeiten

Die Familie des Angeklagten hatte sich laut Staatsanwaltschaft bei einem Hausbau verschuldet. Schwere Krankheiten kamen hinzu: Das zweite von vier Kindern war schwer leberkrank - der Bub brauchte eine Transplantation.

Hilfsangebote gab es von mehreren Seiten. Unter anderem hatte die Marianne-Strauß-Stiftung Kontakt aufgenommen. Eine Mitarbeiterin der Stiftung sagte vor Gericht, der Angeklagte habe bei dem Hausbau nur Aufgaben verteilt, selbst aber nicht mit angepackt: "Er hat selbst nichts zugetan." Das Haus sei überdurchschnittlich groß und komfortabel geplant gewesen, offensichtlich habe sich die Familie bei der Finanzierung vergaloppiert. "Das würde schon gehen, weil wenn seine Frau stirbt, kriegt er die Rente", zitierte die Zeugin den Angeklagten. Ab einem gewissen Zeitpunkt habe sie beschlossen, nichts mehr für die Familie zu tun. Auch habe die Sorge bestanden, dass das mit Hilfe der Stiftung gebaute Haus wieder verkauft  werden könnte.

Mithäftling berichtet über einen Brief des Angeklagten

"Ich werde nie vergessen, wie er gesagt hat, dass seine Frau ja jetzt stirbt und er Witwen- und Waisenrente bekommt", sagte ein weiterer Zeuge über den Angeklagten. Er habe ein freundschaftliches Verhältnis zu der Familie aufgebaut, dann seien ihm aber Unstimmigkeiten aufgefallen. So habe die Familie trotz ihrer Finanzprobleme beim Hausbau hohe Ansprüche gehabt. Manche ihrer Angaben hätten zudem nicht gestimmt. Er habe schließlich den Kontakt abgebrochen: "Man hat mein Vertrauen missbraucht."

Ein Mithäftling berichtete vor Gericht von Aussagen sowie einem Brief des Angeklagten, in dem es um die Tat ging. Unklar blieb jedoch, ob der Familienvater jeweils direkt über die Tat schrieb und sprach - oder vielmehr die im Haftbefehl formulierten Vorwürfe zitierte.

Der Mithäftling, der bestens vorbereitet im Gericht erschien und Beweisspuren sogar mit Nummer nennen konnte, sagte, er sei davon ausgegangen, dass der 51-Jährige die Tat begangen habe. Der Mann musste aber einräumen, dass der Familienvater das nie Definitiv gesagt habe. Ein Polizist betonte, dass der wegen Betrugs verurteilte Mithäftling für seine Zusammenarbeit mit den Ermittlern keine Vergünstigungen bekommt. dpa

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