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Familie
22.03.2024

Kindergeld und Kinderzuschlag im April 2024: Wann ist das Geld auf dem Konto?

Der Nachwuchs bringt Geld ins Haus: Familien in Deutschland bekommen Kindergeld und womöglich auch Kinderzuschlag.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Kindergeld und Kinderzuschlag müssen beantragt werden und fließen im Falle einer Bewilligung monatlich. Wann ist das Geld im April auf dem Konto?

Nachwuchs bringt viel Freude. Geht aber auch ins Geld. Damit Familien mit Kindern, den steigenden Kosten nachkommen können, hilft auch der Staat - mit Kindergeld und Kinderzuschlag. Die Leistungen werden wie beispielsweise auch das Arbeitslosengeld oder das Bürgergeld monatlich überwiesen.

In diesem Text werden die Auszahlungstermine für April 2024 thematisiert.

Kindergeld: Was steckt dahinter?

Mithilfe von Kindergeld soll laut Bundesagentur für Arbeit die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Die Leistung muss beantragt werden. Voraussetzungen sind, dass das Kind

  • unter 18 Jahre alt ist (es gibt auch Ausnahmen für volljährige Kinder)
  • es regelmäßig vom Antragsteller versorgt wird
  • in dessen Haushalt lebt
  • der Wohnort in Deutschland, einem anderen EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder Schweiz liegt

Das Kindergeld beträgt 250 Euro pro Monat und Kind, bei mehreren Kindern wird der Betrag als Summe ausgezahlt. Immer nur eine Person erhält das Kindergeld, in der Regel ist dies ein Elternteil. Die Zahlung ist nicht vom Einkommen abhängig.

Kinderzuschlag: Was ist darunter zu verstehen?

Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und ist im Gegensatz zu diesem für Familien mit kleinem Einkommen vorgesehen, wie die Bundesagentur für Arbeit informiert. Der Antrag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

Ob jemand berechtigt ist, den Kinderzuschlag zu erhalten, hängt vom Einkommen und vom Vermögen ab, das der Antragsteller, der Partner und das Kind zur Verfügung haben. Kinderzuschlag gibt es, wenn

  • das Kind im Haushalt des Antragstellers lebt
  • unter 25 Jahre alt ist
  • nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist
  • bereits Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung fließen
  • das Bruttoeinkommen der Familie mindestens 900 Euro bei Paaren oder mindestens 600 Euro bei Alleinerziehenden beträgt
  • mit dem Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld neben dem Einkommen genug Geld für den Unterhalt der Familie zur Verfügung stünde

Die maximale Höhe beträgt 292 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag wird in der Regel für sechs Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden. Ändern sich in dieser Zeit die persönlichen Verhältnisse, muss die Familienkasse darüber informiert werden.

Kindergeld: Wann ist das Geld im April auf dem Konto?

Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass die letzte Zahl der Kindergeldnummer – die sogenannte Endziffer – über den Zeitpunkt entscheidet, an dem die entsprechenden Beträge auf das Konto überwiesen werden.

Im April gibt es folgende Auszahlungstermine:

  • Donnerstag, 4. April für Kindergeld-Endziffer 0 und 1
  • Mittwoch, 10. April für Kindergeld-Endziffer 2
  • Donnerstag, 11. April für Kindergeld-Endziffer 3
  • Freitag, 12. April für Kindergeld-Endziffer 4
  • Montag, 15. April für Kindergeld-Endziffer 5
  • Mittwoch, 17. April für Kindergeld-Endziffer 6
  • Donnerstag, 18. April für Kindergeld-Endziffer 7
  • Freitag, 19. April für Kindergeld-Endziffer 8
  • Montag, 22. April für Kindergeld-Endziffer 9

Laut Bundesagentur für Arbeit wird der Betrag im Laufe des Überweisungstages auf dem Konto gutgeschrieben und ist damit am selben Tag verfügbar. Allerdings wird betont, dass sich der Geldeingang an Wochenenden und Feiertagen verschieben kann. Und es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass die Leistungen an einem bestimmten Tag des Monats überwiesen werden.

Kinderzuschlag: Wann ist das Geld im April auf dem Konto?

Zum Auszahlungstermin vom Kinderzuschlag gibt die Bundesagentur für Arbeit keine gesonderten Informationen heraus. Denn diese Leistung wird demnach zeitgleich mit dem Kindergeld gezahlt. Also hängt die Überweisung auch hier von der letzten Zahl der Kindergeldnummer ab.

Damit sind dies die Auszahlungstermine im April:

  • Donnerstag, 4. April für Kindergeld-Endziffer 0 und 1
  • Mittwoch, 10. April für Kindergeld-Endziffer 2
  • Donnerstag, 11. April für Kindergeld-Endziffer 3
  • Freitag, 12. April für Kindergeld-Endziffer 4
  • Montag, 15. April für Kindergeld-Endziffer 5
  • Mittwoch, 17. April für Kindergeld-Endziffer 6
  • Donnerstag, 18. April für Kindergeld-Endziffer 7
  • Freitag, 19. April für Kindergeld-Endziffer 8
  • Montag, 22. April für Kindergeld-Endziffer 9

Auch hier gilt wie beim Kindergeld, dass der Betrag des Kinderzuschlags im Laufe des Überweisungstages auf dem Konto eingeht und damit an diesem Datum verfügbar ist. An Wochenenden und Feiertagen kann sich der Geldeingang jedoch verschieben. Ein Rechtsanspruch, dass die Leistungen an einem bestimmten Tag des Monats überwiesen werden, besteht nicht.