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Wüste Gärten: Schluss mit dem Schotter!

Glosse Von Daniel Wirsching
19.01.2023

Der Liebe der Deutschen zum grauen Vorgarten werden immer mehr Steine in den Weg gelegt: In Niedersachsen können Behörden Schottergärten verbieten und die Beseitigung anordnen.

Wann etwas begonnen hat, lässt sich oft nicht mehr sagen; wann etwas geendet hat, dafür oft exakt. Wann genau, zum Beispiel, fand die Menschheit Schotter toll? So toll, dass ihr deutschsprachiger Teil Geld irgendwann „Schotter“ nannte? Oder, bleiben wir im Feld der Geologie: Kies, Bims, Steine?

Und wann genau fing es an, dass sich vor allem der deutschsprachige Teil der Menschheit Schotter in den (Vor-)Garten kippte? Mitunter noch begrenzt von Gabionen, also mit Schotter befüllten Drahtkörben? Die Liebe zu puristischer Garten-Architektur treibt bisweilen seltsame Blüten. Von „Gärten des Grauens“ spricht der Biologe Ulf Soltau („so etwas wie Deutschlands größter Schottergartenexperte“, Stern), der seit Jahren die schönsten Schottergartenfotos veröffentlicht.

In Niedersachsen dürfen Behörden künftig Schottergärten verbieten und deren Beseitigung anordnen

Wann etwas zu Ende geht, lässt sich im Fall des Schottergartens dagegen exakt sagen. In der Freiflächengestaltungssatzung Erlangens vom 20. Februar 2020 heißt es: „Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten.“ Die Stadt wurde damit zum Anti-Schottergarten-Vorreiter Bayerns.

Ebenso exakt der 17. Januar 2023: An diesem für Schottergarten-Historiker epochalen Datum beschloss der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der sich erstmals mit der bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten befasst hatte, dass Behörden Schottergärten verbieten und deren Beseitigung anordnen können.

Seitdem ist auch in Stein gemeißelt: „Kiesbeete, in die punktuell Koniferen und Sträucher sowie Bodendecker eingepflanzt“ sind, seien keine Grünflächen. Denn: Wesentliches Merkmal einer Grünfläche sei der „grüne Charakter“.

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