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Handelsgericht
14.01.2022

Brustimplantate-Skandal: TÜV zu Schadenersatz verurteilt

Ein Brustimplantat des Implantatherstellers Poly Implant Prothese (PIP).
Foto: Gerard Julien/AFP/dpa

Der Rechtsstreit zieht sich seit Jahren durch die Instanzen - mit widersprüchlichen Ergebnissen. Das Handelsgericht in Toulon hat nun den TÜV Rheinland zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt.

Im jahrelangen Rechtsstreit um minderwertige Brustimplantate hat das Handelsgericht im französischen Toulon den TÜV Rheinland zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt.

Rund 1600 klagende Frauen sollen nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil vom Vortag eine vorläufige Entschädigung von jeweils 5150 Euro erhalten, in der Summe rund 8,2 Millionen Euro.

Binnen zwei Jahren soll ein Sachverständiger die Angelegenheit weiter untersuchen. Der TÜV kündigte eine Berufung gegen die Entscheidung in erster Instanz an.

Der Rechtsstreit zieht sich in Frankreich seit Jahren in mehreren Verfahren durch die Instanzen - mit widersprüchlichen Ergebnissen.

Unendliche Saga

Der Skandal ist eine schier unendliche Saga und wurde 2010 aufgedeckt. Der inzwischen insolvente französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reißanfälligen Implantate könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein - auch bei Frauen aus Deutschland. Die Opfer berichteten etwa von Silikonkissen, aus denen das Gel herausgesickert sei.

Der TÜV Rheinland hatte als unabhängiger Prüfdienstleister das Qualitätssicherungsverfahren von PIP zertifiziert - also das Qualitätssiegel vergeben. Die Klägerinnen werfen ihm deshalb Schlamperei vor. Sie argumentieren, dass der Pfusch mit überraschenden Kontrollen hätte aufgedeckt werden könnten. Das Unternehmen sieht sich dagegen selbst als Opfer der Täuschung von PIP und betont, keine Pflichten verletzt zu haben.

Nach dem jüngsten Urteil von Toulon erklärte die den TÜV vertretende Anwältin Christelle Coslin, dass der TÜV eine Haftung in der Sache von sich weise. Dem Gerichtsentscheid ständen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union von 2017 und der Berufungsgerichte Versailles und Poitiers aus 2021 entgegen. "TÜV Rheinland lagen außerdem zu keinem Zeitpunkt im Rahmen seiner Tätigkeit für PIP Anhaltspunkte dafür vor, dass die Brustimplantate von PIP möglicherweise nicht konform waren." Aufgabe des TÜV sei es nach den Vorschriften nicht gewesen, einen Betrug aufzudecken.

© dpa-infocom, dpa:220114-99-710370/2 (dpa)

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