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  3. Musiker: Gil Ofarim bekommt längere Frist für Geldauflage

Musiker
22.05.2024

Gil Ofarim bekommt längere Frist für Geldauflage

Gil Ofarim darf seine Geldauflage auch später zahlen.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa

Gil Ofarim hatte sich einen antisemitischen Vorfall nur ausgedacht. Der Prozess gegen ihn wurde nach einer Entschuldigung des Musikers eingestellt. Die Geldauflage kann er bislang aber nicht zahlen.

Der Musiker Gil Ofarim (41) hat die Geldauflage nach seinem Prozess um einen erfundenen Davidstern-Skandal in einem Leipziger Hotel nicht fristgemäß gezahlt. Er habe eine Verlängerung beantragt und auch erhalten, sagte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig auf Anfrage. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft sei die Frist nun bis zum 28. August verlängert worden. Offensichtlich habe Ofarim die Auflage zur Zahlung von 10.000 Euro innerhalb der zunächst eingeräumten Frist von sechs Monaten nicht zahlen können, erläuterte der Gerichtssprecher.

Ofarim hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Der Musiker hatte darin geschildert, dass der Hotelmanager ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Das Video verbreitete sich stark in den sozialen Netzwerken. Der Musiker erstattete später Anzeige, aber auch der Hotelmanager wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an.

Vor Gericht legte Ofarim dann schließlich ein Geständnis ab und entschuldigte sich. Das Verfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung war Ende November vergangenen Jahres vor dem Landgericht Leipzig eingestellt worden. Der 41-Jährige muss als Auflage jedoch einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro zahlen - je zur Hälfte an die israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig und die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin.

Eine Verlängerung der Frist sei einmalig möglich, erläuterte der Gerichtssprecher. In dem Antrag sei ein höherer Zeitbedarf zur Zahlung der Geldauflage angemeldet worden. Details nannte er nicht. Sollte Ofarim aber auch bis zum 28. August nicht zahlen, müsste der Prozess gegen den Musiker komplett neu aufgerollt werden. Der Rechtsanwalt Ofarims wollte auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben.

Nach dem Prozess hatte sich der Musiker zunächst aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, im April aber einen Neustart angekündigt. Er wolle sich wieder der Musik widmen und an einer neuen Platte arbeiten, hatte der 41-Jährige in einer Instagram-Story geschrieben. Zudem hatte er betont, dass er seine Gitarren - und die seines Vaters Abi Ofarim (1937-2018) - verkaufen wolle. 

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