Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Haben Bäckereien an Karfreitag offen?

Karfreitag
28.03.2024

Haben Bäckereien an Karfreitag offen?

Welche Öffnungszeiten gelten am Karfreitag? Hier der Überblick über die Regelungen aller Bundesländer.
Foto: Soeren Stache, dpa

Am Karfreitag müssen die meisten Läden geschlossen bleiben, doch es gibt Ausnahmen. Gehören Bäckereien auch dazu? Hier alle Infos zu den Öffnungszeiten am Karfreitag.

Karfreitag gilt im Christentum als markanter Fasten- und Abstinenztag. Auch gesetzlich gibt es am Karfreitag einige Verbote. Laut dem bundesweiten Ladenschlussgesetz bleiben die meisten Geschäfte am 29. März

Haben Bäckereien an Karfreitag offen?

Laut dem bundesweiten Ladenschlussgesetz dürfen Bäckereien an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Offenhaltung kann aber auf "bestimmte Sonn- und Feiertage (...) beschränkt werden." Die zugelassenen Öffnungszeiten werden von den Landesregierungen bestimmt und können variieren. In einigen Bundesländern werden die Öffnungszeiten an die Zeit des Hauptgottesdienstes angepasst.

Obwohl Bäckereien in den meisten Bundesländern am Karfreitag öffnen dürfen, heißt es nicht, dass die einzelnen Filialen auch tatsächlich öffnen. Viele Betreiber nutzen den Karfreitag, um ihren Mitarbeitern einen freien Tag zu gewähren. Am besten fragen Sie in der gewünschten Filiale nach, ob sie am Karfreitag geöffnet hat oder nicht. Am Tag vorher, dem Gründonnerstag, dürfen Bäckereien zu den gewohnten Öffnungszeiten verkaufen.

Öffnungszeiten: Dürfen Bäckereien an Karfreitag öffnen?

In Thüringen, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein müssen Bäckereien explizit auch am Karfreitag geschlossen bleiben. In allen anderen Bundesländern dürfen sie am 29. März 2024 öffnen, es gilt aber eine Maximaldauer. Laut Ladenöffnungsgesetz der Bundesländer dürfen Bäckereien am Karfreitag in folgenden Zeitfenstern öffnen:

Lesen Sie dazu auch
  • Baden-Württemberg: Bäckereien dürfen am Karfreitag drei Stunden lang offen haben.
  • Bayern: Bäckereien dürfen am Karfreitag drei Stunden öffnen.
  • Berlin: Verkaufsstellen mit Back- und Konditorwaren dürfen laut dem Berliner Ladenöffnungsgesetz von 7 bis 16 Uhr öffnen.
  • Brandenburg: Bäckereien dürfen am Karfreitag an "fünf zusammenhängenden Stunden" zwischen 7 und 19 Uhr öffnen, heißt es im Ladenöffnungsgesetz.
  • Bremen: Bäckereien dürfen am Karfreitag zwischen 8 und 16 Uhr für die Dauer von drei Stunden öffnen.
  • Hamburg: Bäckereien dürfen zwischen 7 und 16 Uhr für höchstens fünf Stunden öffnen.
  • Hessen: Bäckereien müssen am Karfreitag geschlossen bleiben.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bäckereien dürfen maximal fünf Stunden öffnen.
  • Niedersachsen: Bäckereien dürfen am Karfreitag für maximal fünf Stunden öffnen.
  • Nordrhein-Westfalen: Laut §5 dürfen Back- und Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen für maximal fünf Stunden verkauft werden.
  • Rheinland-Pfalz: In §9, Abschnitt 1, des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz ist keine maximale Höchstdauer für die Öffnungszeiten von Bäckereien festgeschrieben. Bäckereien dürfen am Karfreitag also öffnen. Trotzdem kann es Einschränkungen geben.
  • Saarland: Am Karfreitag dürfen laut dem Ladenöffnungsgesetz im Saarland die Bäckereien für fünf Stunden öffnen.
  • Sachsen: In Sachsen dürfen laut §7 Bäckereien am Karfreitag nicht öffnen.
  • Sachsen-Anhalt: Bäckereien dürfen in Sachsen-Anhalt am Karfreitag für maximal fünf Stunden öffnen.
  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein müssen Bäckereien am Karfreitag geschlossen bleiben. Die Ausnahme ist explizit im Ladenöffnungsgesetz festgehalten.
  • Thüringen: Auch in Thüringen müssen Bäckereien am Karfreitag geschlossen bleiben.