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Rente
03.04.2024

Rente beantragen: So funktioniert es

Wer Rente beziehen möchte, muss diese zuerst beantragen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Wenn Versicherte den Ruhestand antreten möchten, müssen sie ihre Rente beantragen. Wie das funktioniert und welche Unterlagen Sie brauchen, erfahren Sie hier.

Nach einem langen Arbeitsleben steht die Rente vor der Tür. Wann Versicherte genau in Rente gehen können, hängt vom Geburtsjahr und den Versicherungsjahren ab. So ist es bei manchen schon mit 63 Jahren so weit, andere müssen 45 Versicherungsjahre voll machen. Früher in Rente hingegen können Menschen mit bestimmten Krankheiten und Schwerbehinderung.

Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen, zum Beispiel, dass sie automatisch aufs Konto geht. Dem ist nicht so: Die Rente muss beantragt werden. Wie das funktioniert und welche Unterlagen Sie brauchen, erfahren Sie hier.

Wie lange vorher muss ich meinen Rentenantrag stellen?

Die Rente muss in jedem Fall beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, dass Versicherte drei Monate, bevor die Rente beginnen soll, den Antrag stellen.

Was muss ich tun, um die Rente zu beantragen?

Generell braucht die Deutsche Rentenversicherung folgende Unterlagen eines Versicherten für den Rentenantrag:

  1. Rentenversicherungsnummer
  2. Kopie von Personalausweis, Reisepass sowie Geburtsurkunde oder Stammbuch
  3. Informationen über Kranken- und Pflegeversicherung
  4. Steueridentifikationsnummer
  5. Kontodaten: IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC. Letztere ist vor allem wichtig, wenn Versicherte ihre Rente im Ausland verbringen möchten. Damit keine Abschläge drohen, sollten allerdings ein paar Dinge beachtet werden.

Damit die Rentenversicherung den Antrag bearbeiten kann, sind gegebenenfalls noch weitere Angaben und Unterlagen nötig:

  • Versicherungszeiten
  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Nachweise über Berufsausbildungen
  • Schriftliche Vollmachten (falls vorhanden)
  • Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle (nur bei Beamtenzeiten)

Außerdem sollen dem Antrag nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Unterlagen beigefügt werden, aus denen Zeiten hervorgehen, die im Versicherungsverlauf noch nicht auftauchen. Das können unter anderem sein:

Lesen Sie dazu auch
  • Nachweis über das Geburtsdatum des Versicherten und eventuell die Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über Ausbildungszeiten
  • Lehrvertrag sowie Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliche Dokumente (auch mitschicken, wenn die Prüfung nicht bestanden oder die Lehre abgebrochen wurde).
  • Nachweis über Arbeitslosenzeiten
  • Nachweis für Krankheitszeiten

Ist die Rente beantragt, bekommen Versicherte zudem einen Rentenausweis, mit dem sich in vielen Bereichen bares Geld sparen lässt.

Rente beantragen: Altersrenten

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen für ihre Rente einen Antrag stellen. Zu den allgemeinen Unterlagen braucht die Rentenversicherung noch folgende Unterlagen:

  • Von Personen mit Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
  • Von arbeitslosen Personen: letzter Bescheid der Agentur für Arbeit
  • Von Personen in Altersteilzeit: Altersteilzeitvertrag
  • Von Personen, die zur Rente hinzuverdienen möchten: Höhe des voraussichtlichen Verdienstes (müssen auch diejenigen mitschicken, die in Altersteilzeit gehen wollen). Wichtig: Immer die Hinzuverdienstgrenze beachten!

Ehepaare sollten zudem die Rentenobergrenze im Blick behalten.

Rente beantragen: Erwerbsminderungsrente

Auch die Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden. Ärztliche Unterlagen sollten der Deutschen Rentenversicherung zufolge immer beigefügt werden. Zu den allgemeinen Unterlagen braucht die Versicherung bei der Erwerbsminderungsrente noch Folgendes:

  • Liste der Gesundheitsstörungen
  • Namen und Anschriften der behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
  • Informationen zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (zum Beispiel Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Agentur für Arbeit)
  • Auflistung der Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte
  • chronologische Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten

Rente beantragen: Hinterbliebenenrente

Bei den verschiedenen Hinterbliebenenrenten gibt es einige Dinge zu beachten:

Sterbevierteljahr für Witwen und Witwer

War der verstorbene Ehepartner beziehungsweise der eingetragene Lebenspartner bereits Rentner oder Rentnerin, können Witwen beziehungsweise Witwer innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Post AG beantragen. Dafür ist die Sterbeurkunde nötig.

Dabei handelt es sich um das sogenannte Sterbevierteljahr, das das Dreifache der Rente eines Monats umfasst. Später wird es auf die Ansprüche von Witwern und Witwen angerechnet. Für die Witwen- bzw. Witwerrente muss auch ein Rentenantrag eingereicht werden.

Witwen- und Witwerrenten sowie Erziehungsrenten

Um die Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente zu berechnen, benötigt die Rentenversicherung zu den allgemeinen Unterlagen zusätzlich Folgendes:

  • Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
  • Heiratsurkunde
  • Angaben zu den Einkünften
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung des oder der Verstorbenen
  • bei Erziehungsrenten: Nachweis über Scheidung oder der Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Waisenrenten

Den Waisenantrag können die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter stellen. Nach Vollendung des 15. Lebensjahres kann eine Halb- oder Vollwaise, den Antrag auch selbst stellen, wenn die gesetzlichen Vertreter nichts dagegen haben. Zu den allgemeinen Unterlagen sind laut Deutscher Rentenversicherung folgende Unterlagen nötig:

  • Sterbeurkunde des Elternteils, das gestorben ist
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Waisen, die über 18 Jahre alt sind: Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über einen Freiwilligendienst (falls vorhanden)
  • Dienstzeitbescheinigung über Wehr- oder Zivildienst (falls vorhanden)
  • eigene Versicherungsnummer (falls vorhanden)

Renten beantragen: Welche Fristen muss man einhalten?

Je nachdem, welche Rente ein Versicherter oder eine Versicherte beantragen möchte, gelten unterschiedliche Fristen.

Für die Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Erziehungsrente gilt die Antragsfrist von drei Monaten. Wird der Antrag später gestellt, kann die Rente oft erst ab dem Antragsmonat beginnen.

Bei Hinterbliebenenrenten, wie Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten gilt eine Antragsfrist von zwölf Monaten ab dem Todestag. Das gilt auch, wenn die Rente erneut beantragt wird, wenn sie schon mal weggefallen ist. Wird die Frist verpasst, beginnt die Frist erst ab dem Monat des Antrages. Rückwirkend kann sie nicht mehr gezahlt werden.

Wer Hilfe beim Rentenantrag braucht, kann sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Auch Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen sind beim Ausfüllen behilflich.

Übrigens: Rentnerinnen und Rentner können sich über eine Rentenerhöhung freuen. Wie viel Sie mehr aufs Konto bekommen, kann der Tabelle entnommen werden. Wer allerdings nie gearbeitet hat, spürt das auch deutlich bei der Rente. Für Hausfrauen gibt es eine zusätzliche Unterstützung.

Schon früh sollte darüber nachgedacht werden, ob das Geld im Alter reicht. Das kann zum Beispiel durch die Bürgerrente gesichert werden. Ist das nicht der Fall, können Rentnerinnen und Rentner viele verschiedene Zuschüsse beantragen. Auch ein Härtefallfonds wurde eingerichtet. Außerdem kann im Laufe der Jahre die Rente auch noch aufgebessert werden. Wichtig ist nur, dass auch Rentner nicht vergessen eine Steuererklärung abzugeben, sonst kann es teuer werden.