Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Rente: Keine Steuererklärung als Rentner abgeben: Drohen Strafen?

Rente
21.04.2024

Keine Steuererklärung als Rentner abgeben: Drohen Strafen?

Grundsätzlich müssen auch Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Foto: Hans Wiedl, dpa (Symbolbild)

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Endlich in Rente. Wann man sich in diesem neuen Lebensabschnitt befindet, hängt von Geburtsjahr und Versicherungszeit ab. Aber egal, ob mit 63 Jahren oder allgemein nach 35 Jahren oder sogar nach 45 Jahren Versicherungszeit, die meisten Menschen freuen sich auf die freie Zeit und auf weniger Verpflichtungen, zum Beispiel bezüglich der Steuererklärung. Doch so einfach ist das nicht. Es existieren viele Mythen und Irrtümer über die Rente. Wann Sie als Rentnerin oder Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen und wann das nicht notwendig ist, erfahren Sie hier.

Ist man als Rentner verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?

Grundsätzlich müssen auch Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgebe, denn die Rente zählt als Einkommen. Das gilt auch für alle, die mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Entscheidend ist allerdings der Grundfreibetrag. Jeder Cent, der über dieser Schwelle liegt, muss versteuert werden. Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr:

  • 2021: 9744 Euro
  • 2022: 10.347 Euro
  • 2023: 10.908 Euro

Wer pro Jahr weniger als den jeweiligen Grundfreibetrag zur Verfügung hat, kann sich von der Pflicht einer Steuererklärung befreien lassen. Dann kann das Steuerkonto beim Finanzamt gelöscht werden. Wer nicht so viel Rente hat, kann sich 2023 über eine Rentenerhöhung freuen. Außerdem gibt es einige Zuschüsse und einen Härtefallfonds, den Rentnerinnen und Rentner beantragen können.

Rentnerinnen und Rentner müssen zudem ihre Rente versteuern. Wie hoch die Steuer ist, hängt davon ab, wann sie ihren Ruhestand angetreten haben:

  • 2019: 78 Prozent der Rente muss versteuert werden (22 Prozent steuerfrei)
  • 2020: 80 Prozent der Rente muss versteuert werden (20 Prozent steuerfrei)
  • 2021: 81 Prozent der Rente muss versteuert werden (19 Prozent steuerfrei)
  • 2022: 82 Prozent der Rente muss versteuert werden (18 Prozent steuerfrei)
  • 2023: 83 Prozent der Rente muss versteuert werden (17 Prozent steuerfrei)

Im zweiten Rentenjahr wird dann der individuelle Freibetrag berechnet, der dann für den Rest des Lebens gleich bleibt. Wer allerdings nie gearbeitet hat, muss auch mit deutlichen Auswirkungen auf die Rente leben. Das betrifft auch Hausfrauen, auch wenn diese zusätzlich durch die Mütterrente unterstützt werden, da sich die Kindererziehungszeit auf die Rente anrechnen lässt.

Rentner, die über dem Grundfreibetrag liegen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Der individuelle Freibetrag wird dort allerdings miteinbezogen. Ist das Einkommen nach Abzug des persönlichen Freibetrags wieder unterhalb des Grundfreibetrages, muss trotzdem eine Steuererklärung abgegeben werden. Allerdings fallen in diesem Fall keine Steuern an. Falls eine Steuererklärung gemacht werden muss, können Tipps Rentnern dabei helfen, Geld zu sparen.

Lesen Sie dazu auch

Wie hoch ist die Strafe, wenn man keine Steuererklärung macht?

Manche Rentner haben neben ihrer Rente noch weitere Einkommen, zum Beispiel durch einen Nebenjob. Dabei sollte auf die Hinzuverdienstgrenze geachtet werden. Wer mit seinem Einkommen (inklusive Rente) dann über dem Grundfreibetrag liegt, muss eine Steuererklärung abgeben.

Rentner, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden zunächst vom Finanzamt dazu erneut aufgefordert. In der Regel verhängt das Amt dann eine Gebühr von 25 Euro für jeden Monat, in dem die Steuererklärung zu spät abgegeben wurde.

Für diejenigen, die durch den individuellen Freibetrag unter den Grundfreibetrag fallen und dadurch keine Steuern zahlen müssen, sind die Gebühren niedriger, fallen aber trotzdem an.

Ausnahme: Wann Rentner keine Strafen bei versäumter Steuererklärung erwartet

Rentnerinnen und Rentner, die nicht wussten, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, müssen keine verhängten Gebühren wegen der versäumten Steuererklärung an das Finanzamt zahlen. Beispielsweise kann das beim Wechsel vom Beruf in die Rente sein.

Wenn Rentner dann im ersten Rentenjahr keine Steuererklärung abgeben, weil sie davon ausgehen, dass sie das nun nicht mehr machen müssen, darf zunächst keine Gebühr verhängt werden. Allerdings müssen die Umstände glaubwürdig sein. Das ist zum Beispiel dann nicht mehr der Fall, wenn das Finanzamt bereits zur Abgabe aufgefordert hat oder bereits Steuererklärungen während der Rente abgegeben wurden.

Übrigens: Rentnerinnen und Rentner sollten sich schon früh darüber Gedanken machen, ob das Geld im Alter reicht. Ob das der Fall ist, lässt sich herausfinden. So lässt sich der Ruhestand dann in Ländern verbringen, die für Rentner besonders attraktiv sind. Wer auswandern möchte, sollte allerdings ein paar Dinge beachten, damit es keine Abschläge gibt.