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Rente
08.05.2024

Wie hoch ist die Rente einer Hausfrau?

Meist sind es Frauen, die zu Hause bleiben, um sich um die Kinder zu kümmern. Wie hoch fällt ihre Rente aus?
Foto: Julian Stratenschulte, dpa/dpa-tmn

Hausfrauen, also Frauen, die sich um Kinder und Haushalt gekümmert haben, haben oft nicht gearbeitet. Wie hoch fällt dann ihre Rente aus? Das erfahren Sie im Artikel.

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, bekommen am Ende ihres Arbeitslebens eine Rente. Die Höhe hängt davon ab, wann Versicherte in Rente gehen. Diese fällt unterschiedlich aus, je nachdem ob der Ruhestand mit 63 Jahre oder allgemein nach 45 Beitragsjahren angetreten wird. Auch wer sich für die Altersteilzeit mit 55 Jahren entscheidet, muss eventuell Abstriche machen.

Frauen, die sich allerdings ihr Leben lang um Haushalt und Familie gekümmert haben, konnten keine oder nur geringe Beiträge zahlen. Wie hoch fällt ihre Rente dann aus? Wir haben die Informationen für Sie zusammengefasst.

Wie hoch ist die Rente einer Hausfrau?

Frauen, die nie in einem Beruf gearbeitet haben, bekommen keine gewöhnliche Rente. Dafür können sie die sogenannte Mütterrente beantragen.

Dabei ist die Mütterrente gar keine wirkliche Rente, sondern ein Ausgleich dafür, dass Mütter durch die Kindererziehung weniger Rente beziehen können. Dabei kommt es darauf an, wann das Kind beziehungsweise die Kinder geboren wurden. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bekommt die Mutter bis zu zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Ist das Kind 1992 oder später zur Welt gekommen, sind es laut Deutscher Rentenversicherung bis zu drei Jahre.

Außerdem teilt die Deutsche Versicherung mit, dass Müttern außerdem maximal zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet wird. Wichtig: Mütter müssen die Erziehungszeiten selbst beantragen, sonst werden sie bei der Rente nicht berücksichtigt.

Auch Väter können die Mütterrente beziehen, wenn sie die Erziehung ganz oder teilweise übernommen haben. Allerdings werden die Zeiten nur einem Elternteil angerechnet - in der Regel der Mutter. Die Deutsche Rentenversicherung rät daher, mittels einer übereinstimmenden Erklärung mitzuteilen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Im Zweifel sollte das der Teil sein, der damit mehr Zeit verbracht hat. Achtung: Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft gelten und maximal zwei Monate rückwirkend.

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Was sind Kindererziehungszeiten?

Bei den Kindererziehungszeiten handelt es sich um Pflichtbeiträge, die sich auf die Rentenhöhe von Müttern auswirken. Diese werden während der Kindererziehung so gestellt, als hätten Beiträge gezahlt. Als Grundlage wird der Durchschnittsverdienst aller Versicherten angenommen. Der Deutschen Krankenversicherung zufolge bekommen Mütter für ein Jahr Kindererziehungszeit etwa 34 Euro Rente monatlich.

Neben den leiblichen Eltern, besteht auch die Möglichkeit, dass andere Personen die Kindererziehungszeit erhalten:

  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern
  • Großeltern oder Verwandte (Voraussetzung ist, dass das Kind dort dauerhaft als Pflegekind wohnt und zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern kein Erziehungsverhältnis mehr besteht.)

Personen können sich die Kindererziehungszeiten nicht anrechnen lassen, wenn

  • bereits die Regelaltersgrenze erreicht und eine Vollrente bezogen wird. Das gilt auch für Pensionen.
  • die Regelaltersgrenze zwar erreicht wurde, sie aber nie gesetzlich rentenversichert waren.
  • bereits Versorgungsanwartschaften in einem anderen Versorgungssystem durch die Erziehung erworben wurden und diese genauso wie in der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden.

Allgemein müssen Mütter, wie alle anderen Personen auch, eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen, um überhaupt einen Anspruch auf Rente zu haben, also in dieser Zeit Beiträge gezahlt haben. Mit freiwilligen Beiträgen kann diese Zeit erfüllt werden.

Sollten Sie Hausfrau sein, aber keine Kinder haben, werden Sie bei der Rente so gestellt, wie Personen, die nie gearbeitet haben und können Grundsicherung beantragen. Darauf haben alle bedürftigen Menschen Anspruch, die keine reguläre Rente bekommen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Wie lange bekommt man Grundsicherung?

Die Grundsicherung wird in der Regel zwölf Monate lang ausgezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Rückwirkend kann die Hilfe nicht gezahlt werden, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wer länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland ist, dem wird die Leistung wieder gestrichen.

Allgemein sollte man sich schon früh darum kümmern, ob das Geld im Alter reicht. Das lässt sich nachprüfen. Eine private Altersvorsorge kann den Wohlstand im Alter sichern. Denkbar wäre das Konzept der sogenannten Bürgerrente.

Sollte das Geld trotzdem nicht reichen, können diverse Zuschüsse beantragt werden. Derzeit gibt es auch einen Härtefallfonds. Auch mit dem Rentenausweis kann Geld gespart werden.

Alle Personen, die die gewöhnliche Altersrente beziehen, können sich freuen, denn die Rente steigt. In der Tabelle können Sie nachlesen, was das für Sie bedeutet.

Übrigens: Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen, denen Sie nicht glauben sollten. Außerdem sollten Sie als Rentner beachten, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.