Verdacht auf Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Roger Waters
Wegen seines Outfits bei einem Konzert in Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Roger Waters. Es geht um den Verdacht auf Volksverhetzung.
Roger Waters, der umstrittene Pink-Floyd-Mitbegründer, kam bei seinen Konzerten am 17. und 18. Mai in der Mercedes-Benz Arena in Berlin mit einem langen schwarzen Mantel mit Schulterklappen und einer roten Armbinde, auf der ein weißer Kreis mit einem Symbol abgebildet war, auf die Bühne. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung hatte die Polizei anschließend Ermittlungen gegen den 79-jährigen britischen Sänger aufgenommen.
Ein Sprecher sagte damals, die Zusammenstellung der Bekleidung habe "einer SS-Uniform sehr ähnlich" gesehen. Bei dem Symbol habe es sich allerdings nicht um ein Hakenkreuz gehandelt. Nach damaligen Aussagen der Polizei könnte die Kleidung dazu geeignet sein, "die Würde der Opfer des Nationalsozialismus zu verletzen, den Nationalismus zu verherrlichen und den öffentlichen Frieden damit zu stören".
Waters wies die Vorwürfe anschließend zurück. "Die Elemente meines Auftritts, die in Frage gestellt wurden, sind ganz klar ein Statement gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen", heißt es in einem Statement Ende Mai. Die Darstellung eines gestörten faschistischen Demagogen sei seit Pink Floyds "The Wall" im Jahr 1980 ein Merkmal seiner Shows.
Staatsanwaltschaft ermittelt nach Konzert in Berlin gegen Roger Waters
Inzwischen hat der Staatsschutz der Berliner Polizei, der für politisch motivierte Straftaten zuständig ist, den Fall abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft übergeben, wie eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte. Die Prüfung des Sachverhalts und die Ermittlungen dauerten jedoch noch an, erklärte die Sprecherin, mit Verweis darauf machte sie keine weiteren Angaben.
Roger Waters wird immer wieder Antisemitismus vorgeworfen
Immer wieder wurde Waters in letzter Zeit Antisemitismus vorgeworfen. In Deutschland gab es viel Kritik an seinen Konzerten. Sein Auftritt in Frankfurt am Main am 28. Mai sollte wegen Antisemitismus-Vorwürfen zunächst abgesagt werden. Doch Waters hatte gegen den Beschluss geklagt und im April Recht bekommen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht berief sich in seiner Entscheidung unter anderem auf die Kunstfreiheit.
Der Sänger wird unter anderem für seine Nähe zur BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) kritisiert, die zum umfassenden Boykott des Staates Israel aufruft. Waters ließ bei seinen Konzerten auch Ballons in Schweinegestalt mit einem Davidstern aufsteigen. (mit dpa)