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Studium
12.03.2024

BAföG im Ausland: Wo und wann muss der Antrag gestellt werden?

BAföG gibt es auch für einen Aufenthalt im Ausland.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Auch im Ausland kann man BAföG erhalten. Wie man am schnellsten das richtige Amt dafür findet und wann man seinen Antrag spätestens einreichen sollte, lesen Sie hier.

Ein Auslandssemester gehört für viele Menschen zu den Höhepunkten ihres Studiums. Doch das Leben im Ausland kann schnell teuer werden. Gerade, wenn man in ein reiches Land wie die Schweiz geht. Umso wichtiger ist es, dass man rechtzeitig einen Antrag auf Auslands-BAföG stellt. Das lohnt sich unter Umständen auch für Studierende, die in Deutschland nicht förderungsberechtigt sind.

Wie funktioniert Auslands-BAföG?

Auch im Ausland kann man BAföG erhalten. Als Faustregel kann man sich dabei merken: Wenn man in Deutschland BAföG bekommt, stehen die Chancen sehr hoch, dass man auch im Ausland BAföG bekommt.

Doch auch, wenn man in Deutschland kein BAföG erhält, sollte man auf jeden Fall einen Antrag fürs Ausland stellen. Auf bafoeg.de schreibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung dazu: „Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland führen dazu, dass auch etliche Schülerinnen, Schüler und Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland keine Förderung erhalten, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist.“

Wie hoch das Auslands-BAföG ist, hängt dabei von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen etwa das Einkommen der Eltern, das eigene Vermögen und das Zielland.

Wann sollte man Auslands-BAföG beantragen?

Einen Antrag auf Auslands-BAföG sollte man so schnell wie möglich stellen. Spätestens jedoch ein halbes Jahr vor Reiseantritt, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf bafoeg.de mitteilt. „Das erleichtert es dem Auslandsamt, rechtzeitig über den Antrag zu entscheiden und den Auszubildenden frühzeitig Planungssicherheit zu geben.“

Wo stellt man den Antrag für Auslands-BAföG?

Um das Auslands-BAföG kümmern sich die sogenannten zentralen Auslandsämter. Welches Amt genau zuständig ist, hängt laut bafoeg.de von dem Ausbildungsland ab, für das man das Auslands-BAföG beantragen möchte.

Man kann den Antrag auf Auslands-BAföG also nicht einfach bei dem Studierendenwerk seiner Heim-Universität einreichen, sondern muss zuerst das richtige Amt finden.

  • Für Irland ist etwa das Amt in Hannover zuständig.
  • Wer nach Japan reisen möchte, muss den Antrag beim Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim stellen.
  • Und für Kanada muss man sich ans Studierendenwerk Thüringen wenden.

Aber keine Sorge: Es ist nicht schwer, das zuständige Amt zu ermitteln. Auf bafoeg.de gibt es eine interaktive Weltkarte, die einem verrät, an welches Amt man sich wenden muss.

Welche Auslandsaufenthalte können gefördert werden?

Die Höhe und Dauer der Förderung hängt laut bafoeg.de vom Gastland und der Art des Aufenthalts ab.

  • Innerhalb der EU und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
  • Außerhalb der EU kann man bis zu einem Jahr lang Auslands-BAföG erhalten. Wenn besondere Gründe vorliegen, kann sich die Förderungsdauer auch auf bis zu zweieinhalb Jahre erhöhen.
  • Wer an einer Partnerhochschule im Ausland studiert, kann sogar während der gesamten Studienzeit Auslands-BAföG erhalten.
  • Auch Pflichtpraktika im Ausland können gefördert werden. Dafür muss die Praktikumsdauer aber mindestens drei Monate betragen.

Und übrigens: Auch Schülerin und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen und Fach- und Fachoberschulen können unter Umständen Auslands-BAföG erhalten, wenn sie ein Auslandschuljahr machen.