Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Polizeigewerkschaft: Abschiebung und härtere Strafen bei Messerattacken gefordert

Polizeigewerkschaft
02.04.2018

Abschiebung und härtere Strafen bei Messerattacken gefordert

Nach den wiederholten Messerattacken fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft, diese als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen.
Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

Die Polizeigewerkschaft fordert, gezielte Stiche gegen Menschen nicht als gefährliche Körperverletzung, sondern als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen.

Angesichts wiederholter Messerattacken fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), gezielte Stiche gegen andere Menschen als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen und nicht nur als gefährliche Körperverletzung. "Damit kann sofortige Untersuchungshaft angeordnet werden und im Falle, dass die Tat von einem Flüchtling ausging, auch eine konsequente Abschiebung erfolgen", teilte die DPolG auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Hier müsse die neue Justizministerin Katarina Barley (SPD) tätig werden.

Messerattacken: Diese Strafen fordert die Polizeigewerkschaft

Aus Sicht der DPolG sollten Attacken mit Messern und ähnlichen Gegenständen ein Verbrechenstatbestand mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe sein. Aktuell würden Messerstiche "immer noch als gefährliche Körperverletzung gewertet". Dafür gebe es zwar eine Höchststrafe, aber eben keine Mindeststrafe. Erst wenn jemand getötet wurde, werde die Tat als Totschlag oder Mord bewertet. "Und das ist falsch, denn es ist purer Zufall, ob nach einem Messerstich jemand tot ist oder nicht."

Die DPolG macht sich zudem - ebenso wie die konkurrierende Gewerkschaft der Polizei (GdP) - dafür stark, mit Messern begangene Straftaten bundesweit zu erfassen, um ein besseres Lagebild zu erhalten. Die GdP spricht von "offenbar" zunehmenden Messerattacken in Deutschland, einen Beleg dafür gibt es mangels bundesweiter Statistik aber nicht. In den vergangenen Monaten kam es in Deutschland mehrfach zu tödlichen Messerattacken unter Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.

Zahl junger männlicher Migranten unter den Messerangreifern sei "auffallend"

"Messer sind leicht verfügbar, schnell zu besorgen und leicht zu transportieren und werden insbesondere von jungen Männern gebraucht", erläuterte die DPolG. "Es genügt die kleinste Auseinandersetzung, da wird das Messer schon gezückt." Die DPolG sprach davon, dass die Zahl junger männlicher Migranten unter den Messerangreifern "auffallend" sei. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.