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  3. Beihilfe zum Massenmord: BGH bestätigt Urteil gegen Auschwitz-Wachmann Oskar Gröning

Beihilfe zum Massenmord
28.11.2016

BGH bestätigt Urteil gegen Auschwitz-Wachmann Oskar Gröning

Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz in 300.000 Fällen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.
Foto: Tobias Schwarz (dpa)

Das Urteil gegen den Auschwitz-Wachmann Oskar Gröning ist rechtskräftig. Der BGH bestätigte die Verurteilung des 95-Jährigen wegen Beihilfe zum Massenmord.

Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen sei rechtskräftig, sagte Grönings Verteidiger Hans Holtermann am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. dpa

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.11.2016

was für reine art der Puren Steuerverschwendung !! hat unsere Justiz nichts anderes zu tun als jedes jahr Milliarden zum Fenster raus zu schmeißen ??? der mann war ein kleiner Wachmann wie zigtausende auch !!! wollen wir sie alle noch im Grab vervolgen ??? auch amerikaner und vor allem engländer und Franzosen sid genau so straffällig geworden und keiner redet Mehr davon !!!

der Prozes gegen Beate Schäpe wird ein unendlicher sein ??? bin mal gespannt ob wir noch ein Urteil bekommen bevor einer der Richter oder auch sonst wer gestorben ist ???

28.11.2016

Einen Rechtstaat gibt es nicht umsonst.

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Er war nicht nur ein Wachmann, sondern ein Teil des Bösen !

(Wiederlich, was Menschen anderen Menschen antun können, um sich mit Gleichgesinnten zu berreichern, und wenn es nur eine Karriere bei der Schutzstaffel ist)

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Man kann Straftaten nicht gegeneinander aufrechnen, und wenn ...dann ganz bestimmt nicht mit den Verbrechern in schwarz mit Totenkopf, die bei ihren Taten gegen das Menschliche Leben, auch noch Lust verspührten.

Solches "Pack" muss von der Gerechtigkeit gejagt werden, wie die Briten die Meuterer jagen, Notfalls bis an´s Ende der Welt ....

28.11.2016

Nein - unsere Justiz hat nichts anderes zu tun (um Ihre Frage zu bentworten). Kümmerte sie sich um die wirklich relevanten Dinge könnte man vermutich 30% an Personalkosten dort einsparen

28.11.2016

Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz in 300.000 Fällen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

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Gerechtigkeit

The Show must go on ....

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Lächerlich solch ein indisches Strafmaß, für Handlanger des Bösen !