Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium
Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium. Untersuchung bezweifelt Nutzen von Datenerhebung.
Die vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung stößt im Haus von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf deutlichen Widerspruch. Er sei schon "etwas erstaunt" über die Schlussfolgerung, dass die Vorratsdatenspeicherung sinnlos sei, sagte Friedrichs Sprecher Jens Teschke am Freitag vor Journalisten in Berlin.
Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium
Das Max-Planck-Institut habe selbst darauf hingewiesen, nur eine "Momentaufnahme" mit "unsicherer statistischer Datengrundlage" vorgelegt zu haben. Dies stelle die ganze Studie "ein bisschen doch infrage", sagte Teschke.
Die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht sind in der am Freitag veröffentlichten Studie zu dem Schluss gekommen, dass die umstrittene Vorratsdatenspeicherung keine entscheidende Bedeutung für die Strafverfolgung hat. Der Wegfall der Speichermethode nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010 könne nicht als Grund für Veränderungen bei der Aufklärungsquote von Straftaten herangezogen werden, heißt es darin.
Untersuchung bezweifelt Nutzen von Datenerhebung
Die Wissenschaftler gingen in ihrer Untersuchung der Frage nach, ob der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 Auswirkungen auf die Quote aufgeklärter Straftaten hatte. Gegenwärtig könnten die Auswirkungen des Richterspruchs noch nicht mit belastbaren Zahlen quantifiziert werden, betonten die Wissenschaftler. afp
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