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Bundesinnenminister
27.01.2012

Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Foto: Wolfgang Kumm dpa

Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium. Untersuchung bezweifelt Nutzen von Datenerhebung.

Die vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung stößt im Haus von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf  deutlichen Widerspruch. Er sei schon "etwas erstaunt" über die  Schlussfolgerung, dass die Vorratsdatenspeicherung sinnlos sei,  sagte Friedrichs Sprecher Jens Teschke am Freitag vor Journalisten  in Berlin.

Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium

Das Max-Planck-Institut habe selbst darauf hingewiesen, nur eine  "Momentaufnahme" mit "unsicherer statistischer Datengrundlage"  vorgelegt zu haben. Dies stelle die ganze Studie "ein bisschen doch  infrage", sagte Teschke.

Die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für internationales  Strafrecht sind in der am Freitag veröffentlichten Studie zu dem  Schluss gekommen, dass die umstrittene Vorratsdatenspeicherung  keine entscheidende Bedeutung für die Strafverfolgung hat. Der  Wegfall der Speichermethode nach dem Verfassungsgerichtsurteil von  2010 könne nicht als Grund für Veränderungen bei der  Aufklärungsquote von Straftaten herangezogen werden, heißt es  darin. 

Untersuchung bezweifelt Nutzen von Datenerhebung

Die Wissenschaftler gingen in ihrer Untersuchung der Frage nach,  ob der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des  Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 Auswirkungen auf die Quote  aufgeklärter Straftaten hatte. Gegenwärtig könnten die Auswirkungen  des Richterspruchs noch nicht mit belastbaren Zahlen quantifiziert  werden, betonten die Wissenschaftler. afp

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