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  3. Bodycam-Aufnahmen: Bundespolizei verteidigt Speichern auf Servern von Amazon

Bodycam-Aufnahmen
16.03.2019

Bundespolizei verteidigt Speichern auf Servern von Amazon

Bodycams wirken in aufgeheizten Situationen oft deeskalierend. Doch was geschieht mit den Aufnahmen, die in einer Cloud vom Internet-Giganten Amazon gespeichert werden?
Foto: Felix Hörhager, dpa

Der Einsatz von Bodycams war umstritten. Für Wirbel sorgte auch das Speichern der Aufnahmen in einer Cloud von Internetriese Amazon. Was die Bundespolizei sagt.

Die Bundespolizei hat die Speicherung von Bildaufnahmen von Einsätzen der Beamten auf Servern von Amazon als Übergangslösung verteidigt. Dies sei so lange notwendig, bis bundeseigene und für diesen Zweck geeignete Clouds zur Verfügung stünden, sagte der Sprecher des Bundespolizeipräsidiums, Gero von Vegesack, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur

Der Sprecher stellte in dem Zusammenhang klar, dass die gefundene Lösung mit Amazon im Vorfeld über mehrere Monate gemeinsam mit dem BSI - letztendlich mit positivem Ergebnis - geprüft worden sei. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser hatte die Nutzung von Servern des Internet-Giganten Anfang März scharf kritisiert und von einem "unkalkulierbaren Sicherheitsrisiko" gewarnt. 

Angesichts der bundesweiten Aufstellung der Bundespolizei mit 475 Dienststellen sei eine zentrale Speicherung der Bilder notwendig, erläuterte Vegesack. Mitunter würden die Beamten der Bundespolizei sehr flexibel und bundesweit eingesetzt. Zudem gebe es weiträumig wechselnde Zuständigkeiten, etwa wenn es um Fußball-Hooligans gehe, die zu einem Bundesligaspiel in eine andere Stadt und anschließend wieder zurück reisten. 

Bundespolizisten müssen bundesweit auf Videomaterial zugreifen können

"Gerade auch die bahnpolizeiliche Zuständigkeit bringt es mit sich, dass Angehörige unterschiedlicher Dienststellen der Bundespolizei im Bedarfsfall schnell auf das vorliegende Videomaterial zugreifen  müssen - etwa um mutmaßliche Straftäter beim Ausstieg am Zielbahnhof schnell identifizieren und festnehmen zu können", so Vegesack weiter.

Die in der Cloud hinterlegten Aufnahmen seien hoch verschlüsselt und ließen für sich genommen keine Zuordnung zu einzelnen Personen zu. Die Verknüpfung erfolge über eine den Aufnahmen jeweils zugewiesene laufende Nummer erst im internen Vorgangsbearbeitungssystem in der Behörde. Die Speicherfrist für die Bilder beträgt 30 Tage. Länger werden sie nur dann gespeichert, wenn die als Beweismittel in einem Verfahren dienen.

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Anders als bei den Länderpolizeien, die vorwiegend lokal oder regional arbeiteten, sei ein lokaler Server daher nicht sinnvoll, sagte der Sprecher. Wenn eine entsprechende Bundes-Cloud mit den notwendigen Dienstleistungen aufgebaut ist, sei eine Migration der Daten möglich. Wann eine solche Bundes-Cloud verfügbar sein könnte, war noch unbekannt.

Bis Ende 2019 sollen rund 1100 Bodycams im Einsatz sein

Nach der Auswertung einer Erprobungsphase mit insgesamt 39 Kamerasystemen hatte sich die Bundespolizei für Geräte des Typs Motorola Si500 entschieden. Diese könnten gleichzeitig als Funkgerät und Kamera genutzt werden und bürdeten den Beamten weniger Last auf, erläuterte von Vegesack. Bis zum Jahresende sollen rund 1100 Kameras an die Dienststellen ausgeliefert werden. Ende 2020 sollen dann alle 475 Dienststellen mit dann insgesamt 2300 Bodycams ausgerüstet sein.

Die Streifen der Bundespolizei werden nun schrittweise mit Bodycams ausgerüstet. Dies wirke in aufgeheizten Situationen grundsätzlich deeskalierend, zumindest wenn das Gegenüber nicht etwa unter Alkoholeinfluss oder Drogen stehe. Über die Einschaltung der Kamera in der jeweiligen Situation würde unabhängig von erkennbaren Hinweisschildern im Regelfall vorab mündlich informiert. Ein helles rotes Licht signalisiere in jedem Fall eine aktive Aufzeichnung.

Die Bilder dienten als Beweismittel bei Straftaten und könnten im Einzelfall auch herangezogen werden, wenn sich Bürger über Fehlverhalten von Beamten beschwerten oder wenn ein entsprechendes Strafverfahren liefe. (dpa)

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