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  3. Bundesverfassungsgericht prüft: Rauchverbot in Diskotheken gegen das Gesetz?

Bundesverfassungsgericht prüft
11.06.2008

Rauchverbot in Diskotheken gegen das Gesetz?

Ob ein absolutes Rauchverbot in Kneipen und Discos verfassungswidrig ist, das prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht.

Darf in Kneipen und Discos doch geraucht werden oder nicht? Das Verfassungsgericht will noch vor der Sommerpause prüfen, ob ein absolutes Rauchverbot in Kneipen und Diskotheken gegen das Grundgesetz verstößt.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht will noch vor der Sommerpause in einem richtungsweisenden Grundsatzurteil über das umstrittene Rauchverbot entscheiden. Zwar standen am Mittwoch in Karlsruhe nur die Gesetze zum Nichtraucherschutz in Berlin und Baden-Württemberg auf dem Prüfstand.

"Darüber hinaus sind die heutigen Verfahren jedoch exemplarisch für eine Reihe von weiteren Verfassungsbeschwerden, die derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Die Entscheidung wird somit bis Ende Juli fallen. Am Mittwoch beschäftigte sich das oberste deutsche Gericht mit den Klagen von zwei Kneipenwirten aus Berlin und Tübingen sowie dem Besitzer einer Heilbronner Diskothek. Gesetze zum Nichtraucherschutz gibt es inzwischen in fast allen Bundesländern. Nur in Thüringen und Nordrhein-Westfalen darf in Kneipen und Restaurants bis Ende Juni noch gequalmt werden. Die meisten Länder erlauben allerdings separate Raucherzimmer.

Während die Anhänger des Rauchverbots in der mündlichen Verhandlung vor allem auf das Krebsrisiko für Nichtraucher verwiesen, beklagten die Gegner des Verbots das Fehlen von Ausnahmen für kleinere Lokale. Da diese anders als größere Gaststätten abgetrennte Raucherräume schon aus Platzgründen nicht ausweisen könnten, bleibe ein Großteil der Kunden aus. "Dadurch verzeichnen sie Umsatzeinbußen zwischen 20 und 40 Prozent. Das ist ruinös", sagte der frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) als Vertreter der Wirte.

Nichtraucher würden zudem nicht wesentlich durch die geforderten gesetzlichen Ausnahmen für kleinere Kneipen eingeschränkt. Mit einer Kennzeichnungspflicht für Gaststätten könnten Wirte selbst entscheiden, ob sie das Rauchen erlauben oder nicht. "Ein Kunde kann dann vor der Türe einer Gaststätte selbst entscheiden, sich bewusst einer Raucherkneipe auszusetzen oder eine Ecke weiterzugehen", sagte Anwalt Heinrich Amadeus Wolf.

Neben den beiden Kneipenwirten klagt der Besitzer einer Diskothek gegen das absolute Rauchverbot für Diskotheken in Baden-Württemberg. Anders als in Gaststätten dürfen dort auch bei ausreichendem Platzangebot keine separaten Raucherareale ausgewiesen werden. Die Beschwerdeführer machen unter anderem eine Verletzung der Eigentumsgarantie und der Berufsfreiheit geltend.

Nach Überzeugung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg wurden unter anderem in einigen deutschen Bundesländern, aber auch in Irland oder Australien trotz des Rauchverbots anfängliche Verluste inzwischen wieder weitgehend ausgeglichen. "Je länger das Rauchverbot herrscht, umso stabiler sind die Umsätze und so sicherer sind die Arbeitsplätze", sagte Martina Pötschke-Langer, Leiterin der DKFZ-Krebsprävention. Dem widerspricht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband: "Nur jeder zehnte Gastronom und elf Prozent der Hotellerie sehen positive Auswirkungen durch das Gesetz", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.

Bundesweit gelten inzwischen in 14 Bundesländern unterschiedlich strenge Rauchverbote; Nordrhein-Westfalen und Thüringen folgen am 1. Juli. "Wir brauchen klare Verhältnisse und keinen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern", forderte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin.

Zumindest in Baden-Württemberg halten die meisten Menschen nach Ansicht von Landssozialministerin Monika Stolz (CDU) ein Rauchverbot für sinnvoll. Nach einer Umfrage seien drei von vier Menschen im Land mit dem Nichtraucherschutz einverstanden, sagte Stolz vor Gericht. Das Einrichten von separaten Raucherräumen sei "eine angemessene und praktikable Regelung".

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