Das ändert sich zum 1.11.2007
Berlin, 31. Oktober (AFP) - Die zweite Generation der elektronischenReisepässe und neue Vorschriften für Kinderreisepässe werden amDonnerstag eingeführt. Bankkunden sollen zudem durch eine neueEU-Richtlinie mehr Rechte bei der Beratung bekommen. DieNachrichtenagentur AFP gibt einen Überblick, was sich für Bundesbürgerab dem 1. November ändert:
Berlin, 31. Oktober (AFP) - Die zweite Generation der elektronischen Reisepässe und neue Vorschriften für Kinderreisepässe werden am Donnerstag eingeführt. Bankkunden sollen zudem durch eine neue EU-Richtlinie mehr Rechte bei der Beratung bekommen. Die Nachrichtenagentur AFP gibt einen Überblick, was sich für Bundesbürger ab dem 1. November ändert:
E-PASS: Der elektronische Reisepass (E-Pass) wird zwei Jahre nach seiner Einführung erweitert: Künftig werden auf dem biometrischen Pass der zweiten Generation neben einem digitalisiertem Foto auch zusätzlich Fingerabdrücke der linken und rechten Hand des Inhabers abgespeichert. Damit soll das Dokument sicherer werden. Nach Vorgaben der Europäischen Union müssen alle Mitgliedsländer bis Juni 2009 dieses zweite biometrische Merkmal auf dem Chip des Passes speichern. Deutschland führt diese Änderung als erstes EU-Land ein. Der elektronische Personalausweis soll voraussichtlich Ende 2009 folgen.
KINDERREISEPÄSSE: Kinder können ab dem 1. November nicht mehr in den elterlichen Pass eingetragen werden, sondern benötigen ein eigenes Reisedokument. Die neuen Kinderreisepässe sind statt zehn nur noch sechs Jahre gültig und können einmal verlängert werden. Kinder ab zwölf Jahren erhalten elektronische Reisepässe, auf Wunsch der Eltern früher. Fingerabdrücke werden Kindern jedoch erst ab dem sechsten Lebensjahr abgenommen. Kinderreisepässe, die vor dem 1. November ausgestellt wurden und bis zum zehnten Lebensjahr gültig sind, können bis zum zwölften Lebensjahr verlängert werden
EU-FINANZMARKTRICHTLINIE MiFID: Die Vorschrift soll Verbrauchern mehr Rechte bei der Geldanlage bringen. Neue Regeln gelten für alle Finanzdienstleister, also Banken, Makler oder Anlageberater. Der Bankberater muss bei der Beratung künftig sicherstellen, dass die Geldanlage für den Kunden geeignet ist. Der Anleger muss daher künftig Fragen nach Einkommen, Bildungsstand oder Beruf beantworten. Zudem muss der Berater genauer über Risiken aufklären und den Auftrag bestmöglich ausführen. Er muss zudem Gebühren und Provisionen offenlegen und auf Interessenskonflikte hinweisen, etwa weil er erfolgsabhängig bezahlt wird oder die Bank bestimmte Wertpapiere bevorzugt verkauft.
ZUWANDERUNG: Ingenieure aus den neuen ost- und mitteleuropäischen EU-Staaten werden ab dem 1. November leichter als bisher in Deutschland arbeiten können. Die Bedingungen sollen zunächst für Elektro- und Maschinenbauingenieure erleichtert werden. Dafür soll für die Ingenieure die bisherige Vorrangprüfung entfallen, wonach bisher in einem längeren Verfahren geklärt werden musste, ob eine offene Stelle mit einer deutschen Fachkraft besetzt werden kann.
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