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  3. EU: EU-Urteil: Digitale Fingerabdrücke in Pässen sind zulässig

EU
17.10.2013

EU-Urteil: Digitale Fingerabdrücke in Pässen sind zulässig

Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig.
Foto: Jan-Peter Kasper/Archiv (dpa)

Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Die seit fast sechs Jahren geltende Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspreche dem europäischen Recht. Biometrische Reisepässe seien notwendig, um Betrug zu verhindern (Rechtssache C-291/12).

Ein Mann aus Bochum hatte geklagt, weil er durch die Speicherung sein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah. Er hatte einen Reisepass beantragt, sich aber geweigert, seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen. Der Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und argumentierte auch, dass die EU überhaupt nicht für die Pass-Regelung zuständig gewesen sei. Die Verwaltungsrichter reichten diese Fragen nach Luxemburg weiter.

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ist die Speicherung von Fingerabdrücken zwar als Eingriff in die Privatsphäre und den Datenschutz zu werten. Diese Maßnahmen seien im Kampf gegen Betrug aber gerechtfertigt. Passfälschungen und illegale Einreise würden so verhindert.

Die EU-Verordnung sei auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gültig. Die EU-Staaten und das Europaparlament hätten die EU-Verordnung beschlossen und somit eine geeignete Rechtsgrundlage geschaffen. Zudem werde der Datenschutz gewährleistet.

Die strittige EU-Verordnung von 2004 schreibt den Mitgliedstaaten vor, auf einem Chip in den Reisepässen ihrer Bürger biometrische Daten zu hinterlegen. Damit können Passinhaber eindeutig identifiziert werden. In Deutschland wurde der elektronische Pass 2005 eingeführt, als biometrisches Merkmal wird seitdem das Passfoto im Chip gespeichert. Seit November 2007 sind auf neuen Pässen zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Gegen die biometrischen Pässe hatte auch die Schriftstellerin Juli Zeh Einwände erhoben und Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2012 jedoch aus formalen Gründen zurückgewiesen. (dpa)

Mitteilung des EuGH

Gutachten des Generalanwalts vom 13.6.2013

Antrag

EU-Verordnung zu biometrischen Daten in Reisepässen EG 2252/20

Beschluss Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Mitteilung Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verfassungsbeschwerde Juli Zeh

Ablehnung der Beschwerde durch das BVerfG

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