Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Erich Priebke: SS-Offizier darf nicht in Argentinien bestattet werden

Erich Priebke
12.10.2013

SS-Offizier darf nicht in Argentinien bestattet werden

Die Leiche des NS-Kriegsverbrechers Erich Priebke - hier auf einem Archivfoto aus dem Jahr 1996 - wird nicht in Argentinien bestattet.
Foto: Massimo Capodanno/ANSA/dpa/Archiv

Argentinien wird die Beisetzung des in Italien verstorbenen NS-Kriegsverbrechers Erich Priebke in seinem langjährigen Wohnort Bariloche in Südargentinien nicht erlauben.

Argentinien will die sterblichen Überreste  des am Freitag in Italien verstorbenen NS-Kriegsverbrechers Erich  Priebke nicht annehmen. "Außenminister Hector Timerman hat den  Befehl erlassen, nicht die geringsten Bestrebungen zur Rückführung  der Leiche (...) in unser Land hinzunehmen", teilte das  Außenministerium in Buenos Aires über den Kurznachrichtendienst  Twitter mit. "Argentinien wird diesen Affront gegen die  Menschenwürde nicht akzeptieren." Jüdische Organisationen im Lande  begrüßten die Entscheidung.

NS-Kriegsverbrecher darf nicht in Argentinien beigesetzt werden

Der 100 Jahre alte einstige SS-Offizier, der als einer der letzten  noch lebenden Nazi-Verbrecher galt, war in Rom gestorben und sollte  neben seiner Ehefrau in Argentinien beerdigt werden, wie sein  Anwalt Paolo Giachini mitteilte. Priebke stand in Giachinis Wohnung  unter lockerem Hausarrest, nachdem er 1998 in Italien wegen eines  Massakers im März 1944 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.  Er war nach dem Zweiten Weltkrieg nach Argentinien geflohen und  hatte zeitlebens keine Reue gezeigt.

Bis 1994 hatte Priebke vierzig Jahre lang unbescholten unter seinem  echten Namen in einem Badeort in Argentinien gelebt. Dann entdeckte  ihn ein nach Nazis recherchierender US-Journalist, und der einstige  SS-Offizier wurde nach Italien ausgeliefert. Dort wurde er wegen  des Massakers in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom verurteilt, doch  nur ein Jahr später kam er wegen seines angeblich schlechten  Gesundheitszustands und hohen Alters wieder aus dem  Militärgefängnis frei und in Hausarrest.

SS-Offizier lebte jahrelang unbescholten in Argentinien

Am 23. März 1944 hatten italienische Partisanen mit Bomben 32  Männer einer deutschen Polizeieinheit getötet. Nur einen Tag nach  dem Anschlag führten SS-Truppen insgesamt 335 ahnungslose Männer in  die Höhlen, um sie zu erschießen. Priebke soll als Hauptsturmführer  die Namensliste der Opfer geführt haben, unter denen 75 Juden  waren. Er gestand außerdem, zwei Gefangene selbst erschossen zu  haben.

Eine Entschuldigung oder Reue waren von Priebke nie zu hören  gewesen. Er bestand vielmehr darauf, dass er Befehle befolgt habe  und die Ermordung der Männer nicht hätte verhindern können. Für  umso mehr Aufsehen sorgten in den vergangenen Jahren Bilder des  augenscheinlich unbeschwerten Lebens des Kriegsverbrechers in Rom. afp/dpa/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.