Ex-RAF-Terroristin Becker kommt aus U-Haft frei
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Knapp vier Monate nach ihrer Festnahme wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ist die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wieder auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Haftbefehl gegen die 57-Jährige auf.
Sie war Ende August verhaftet worden unter dem dringenden Verdacht, an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im April 1977 beteiligt gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft will im Frühjahr Mordanklage gegen sie erheben.
Auch der BGH geht von einem dringenden Tatverdacht aus. Becker habe "mit großer Wahrscheinlichkeit" Beihilfe zu dem Attentat auf Buback geleistet, heißt es in den Beschluss des 3. BGH-Strafsenats. (Az: StB 51/09 vom 23. Dezember 2009). Anders als die Bundesanwaltschaft sehen die Richter die 57-Jährige aber nicht als Mittäterin. Das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen belege dies nicht, befanden die Richter.
Folge dieser Bewertung ist eine deutlich geringere Strafe, die Becker bei einer Verurteilung erwartet. Daran gemessen ist eine weitere Untersuchungshaft aus Sicht der Richter nicht angemessen, da ein "wesentlicher Fluchtanreiz" fehle. Auch ihre persönlichen Verhältnisse sprächen dagegen, dass sie sich dem Verfahren entzieht. Die 57-Jährige lebe seit fast 20 Jahren im Haus ihrer Schwester in Berlin und habe einen "gefestigten Lebensmittelpunkt" in Deutschland. Zudem habe sie sich bislang den neuen Verfahren freiwillig gestellt.
Damit war die Haftbeschwerde Beckers erfolgreich. Vor dem Ermittlungsrichter war diese noch gescheitert. Becker wurde umgehend aus der Untersuchungshaft in Berlin-Pankow entlassen. Die Bundesanwaltschaft sieht sich gleichwohl in ihrer Arbeit bestätigt: Der BGH sei von der gleichen Indizienkette ausgegangen, sei dann aber zu einer anderen rechtlichen Bewertung gekommen, sagte ein Sprecher. Michael Buback, Sohn des Opfers, zeigte sich erstaunt, "dass jetzt lediglich vom Verdacht der Beihilfe gesprochen wird". Er gehe - wie die Bundesanwaltschaft - davon aus, dass es viele Hinweise für eine Mittäterschaft von Becker gebe, sagte er der dpa.
Gegen Becker wird seit April 2008 wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ermittelt. Zwar war sie vergangenes Jahr von dem Verdacht entlastet worden, selbst als Todesschützin auf dem Tatmotorrad gesessen zu haben. DNA-Spuren konnten diesen Vorwurf - erhoben vor allem von Michael Buback, dem Sohn des Opfers - nicht erhärten.
Allerdings waren vor einigen Monaten an Bekennerschreiben DNA- Spuren Beckers entdeckt worden. Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung schriftliche Unterlagen gefunden, in denen sie sich mit ihrer früheren Rolle in der "Roten Armee Fraktion" (RAF) auseinandersetzt. Darunter war auch ein Zettel mit dem Satz: "Natürlich würde ich es heute nicht wieder machen" - versehen mit dem Jahrestag des Buback-Mordes.
Becker war einen Monat nach dem Buback-Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt worden. 1989 wurde Becker begnadigt und kam nach neun Jahren und zwei Monaten Haft auf Bewährung frei. 1995 wurde ihr auch die Reststrafe erlassen. Wegen des Attentats auf Buback wurde sie bisher nicht angeklagt.
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