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Flüchtlinge
25.07.2016

Warum war der Attentäter von Ansbach noch hier?

Der Attentäter von Ansbach durfte nicht abgeschoben werden.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Manche Flüchtlinge, die nicht in Deutschland bleiben dürfen, können nicht abgeschoben werden. Der Fall Ansbach lenkt den Blick auf die deutsche Asylpolitik.

Thomas de Maizière fällt es schwer, sich das Offensichtliche einzugestehen. Dass der Anschlag von Ansbach die Tat eines Islamisten ist, ist für den Innenminister noch nicht zweifelsfrei bewiesen – auch wenn die Ermittler auf dem Laptop des Mannes jede Menge einschlägiges Material gefunden haben. Sympathien für den Islamischen Staat, sagt de Maizière, könne er als Ursache für den Anschlag ebenso wenig ausschließen wie eine „besondere Labilität“ des Attentäters. „Oder eine Kombination aus beidem.“

In jedem Fall jedoch wird das Attentat die Debatte um das Asylrecht neu befeuern. Der 27-Jährige, der sich am Sonntag in der Nähe eines Musikfestivals in die Luft gesprengt hat, hätte eigentlich nach Bulgarien abgeschoben werden sollen – in das Land, über das er in die EU eingereist ist und in dem er als Flüchtling registriert wurde. Auch in Österreich war er aktenkundig. Warum die Abschiebung trotzdem nicht vollzogen wurde, sagt ein Ministeriumssprecher entschuldigend, „kann ich Ihnen zur Stunde nicht sagen“. Im Moment leben rund 160.000 abgelehnte Asylbewerber mit einer sogenannten Duldung in Deutschland, viele schon seit Jahren.

Der Fall des jungen Syrers ist damit kein Einzelfall. Nach Auskunft der Bundesregierung hielten sich Ende Dezember exakt 25.441 Menschen in Deutschland auf, deren Asylantrag wie der des Attentäters bereits 2014 abgelehnt wurde, die aber trotzdem noch nicht ausgereist sind oder abgeschoben wurden. Die Liste der Bundesländer, die offenbar häufiger als andere ein Auge zudrücken, führt Bremen an, wo neun von zehn abgelehnten Bewerbern noch in der Stadt leben. Lediglich in Bayern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und im Saarland hat mehr als die Hälfte der zur Ausreise Verdonnerten das Land auch verlassen.

Manche Flüchtlinge können gar nicht abgeschoben werden

Trotz steigender Ausreise- und Abschiebezahlen ist de Maizière mit dem Tempo der sogenannten Rückführungen noch nicht zufrieden. Das liegt zum Teil an den Bundesländern selbst, deren Abschiebe-Ehrgeiz sehr unterschiedlich entwickelt ist. Das liegt zum Teil jedoch an ganz praktischen Gründen: Mal weigern sich Staaten wie Algerien, Tunesien oder Marokko, Flüchtlinge zurückzunehmen. Mal fehlen diesen die nötigen Papiere, mal handelt es sich wie bei dem Attentäter von Ansbach um Syrer, die wegen des Bürgerkrieges selbst dann nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden dürfen, wenn ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wurde.

Die Abschiebung eines Syrers in einen sicheren Drittstaat aber schließt das nach Auskunft des Innenministeriums nicht aus – auch wenn Bulgarien im Ruf steht, Flüchtlinge regelrecht zu schikanieren, damit sie möglichst rasch in ein anderes EU-Land weiterziehen.

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Der Ansbacher Tätersoll in psychiatrischer Behandlung gewesen sein

Immer wieder werden auch medizinische Gründe gegen Abschiebungen ins Feld geführt – was de Maizière vor kurzem zu dem umstrittenen Satz veranlasste, es könne nicht sein, dass 70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden. Diese Zahl, musste er später einräumen, taucht zwar in keiner Statistik auf, sondern sollte den Blick nur schlaglichtartig auf ein Problem richten. Seinen Befund aber mochte der Innenminister nicht korrigieren: Zu viele Ärzte stellten Atteste aus, „wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt“.

Nach dem Selbstmordanschlag in Ansbach wird wieder über eine Verschärfung des Asylrechts diskutiert.
Foto: Kapfer/LRA

Im Ansbacher Fall hatte das örtliche Verwaltungsgericht die Abschiebung des Mannes nach Bulgarien schon bestätigt, als sie aufgrund eines ärztlichen Gutachtens im Dezember 2014 wieder ausgesetzt wurde, das die psychische Labilität des Flüchtlings untermauert habe. Der Attentäter soll bereits mehrfach in psychiatrischer Behandlung gewesen sein und zweimal versucht haben, sich das Leben zu nehmen. Am 13. Juli allerdings nahmen die Behörden ihre Entscheidung wieder zurück und forderten den 27-Jährigen auf, Deutschland freiwillig wieder zu verlassen, andernfalls werde er nach Bulgarien abgeschoben.

Joachim Hermann, der bayerische Innenminister, ist nicht so zurückhaltend wie der Kollege de Maizière. Die Bundesrepublik sei nicht unbegrenzt integrationsfähig, warnt Herrmann. Daher müssten nun auch die folgenden Fragen diskutiert werden: „Was muss im Ausländerrecht verändert werden, wie müssen Asylverfahren in Zukunft laufen, wann können wir jemanden zum Verlassen unseres Landes veranlassen, insbesondere wenn er sich strafbar gemacht hat?“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

25.07.2016

Diese Kuscheljustiz in Deutschland ist schon unerträglich. Die Behörden lassen immer wieder einen vorgeschobenen Grund zu, um eine Abschiebung zu verhindern. Wann werden die Deutschen endlich erwachsen und sehen die Realität.

25.07.2016

Vor der Justiz sind halt nicht alle Gleich. Bei der Einheimischen Bevölkerung ist man nicht so Nachsichtig wie bei den Flüchtlingen oder Ausländern.