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Hintergrund
10.09.2018

Gab es „Hetzjagden“? Vom Streit um einen Begriff

Die Debatte um die öffentlich geäußerten Zweifel von Verfassungsschutz-Chef Maaßen an der Darstellung der Ereignisse in Chemnitz ebbt nicht ab. Dabei geht es auch um die Echtheit eines Videos. Doch vorgefallen ist in der sächsischen Stadt einiges mehr

Berlin Was in Chemnitz geschah: Ein Mann wurde getötet, verdächtigt werden Asylbewerber. Die Tat löste Trauer aus, bei manchen Wut. Viele gingen auf die Straße – und einige von ihnen zeigten den Hitlergruß. Die Behörden ermitteln unter anderem wegen Volksverhetzung, aber auch wegen Körperverletzungen. Der Wirt eines jüdischen Restaurants berichtete von einem Angriff. Es sind schlimme Dinge geschehen – doch gestritten wird über ein Wort: „Hetzjagden“.

Was zeigt das Video, das „Antifa Zeckenbiss“ auf Twitter verbreitet hat?

Zu sehen ist eine Gruppe von Männern, die sich auf zwei andere zubewegt. Die Gruppe hält die beiden anderen offenbar für Ausländer; zu hören sind Parolen wie „Haut ab“, „Kanaken“ und „Nicht willkommen“. Das Video schwenkt auf einen der beiden. Ein Mann aus der Gruppe rennt in drohender Haltung mehrere Meter auf ihn zu und versucht offensichtlich, ihn anzugreifen; der Verfolgte läuft davon. Auch der zweite Mann kommt wieder ins Bild, auch er läuft nun weg; andere aus der Gruppe rennen ihm ein paar Meter hinterher. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde das Video in der Chemnitzer Bahnhofstraße aufgenommen. Das Wetter und die Kleidung der Menschen im Video passen zu den äußeren Bedingungen am 26. August in Chemnitz. Das Hochkant-Format, die ruckartigen Bewegungen und die Bildqualität sprechen für die Amateur-Handyaufnahme. Der Inhaber des Twitter-Kontos gibt an, das Video im Netz „in einer patriotischen Gruppe gefunden“ zu haben.

Ist das Video echt?

Das lässt sich momentan nicht mit Gewissheit sagen. Der freie Journalist Johannes Grunert, der für Zeit Online aus Chemnitz berichtete, schrieb knapp vier Stunden, bevor das Video am Abend auf Twitter landete, von Übergriffen auf Migranten am gleichen Ort. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bestätigt eine Anzeige im Zusammenhang mit diesem Video wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung – aber nicht, ob der Mann, der die Anzeige stellte, der Verfolgte ist. Unter anderem das ZDF hatte mit zwei Afghanen gesprochen, die sagen, sie seien die beiden Verfolgten gewesen.

Gab es denn nun Hetzjagden?

Vielleicht die falsche Frage, denn „Hetzjagd“ ist ja kein klar definierter oder gar juristischer Begriff. Wenn es nicht um eine Jagd auf Wild im ursprünglichen Wortsinn geht, dann umschreibt der Duden eine Hetzjagd als „das Verfolgen, Jagen eines Menschen“. Als Synonyme werden „Kesseltreiben“, „Pogrom“ und „Verfolgung“ angeboten – es schwingt also etwas Bedrohliches mit.

Aber wo wird aus einer Drohgebärde eine Hetzjagd?

Eine Verfolgung über ein paar hundert Meter kann man wohl als Hetzjagd bezeichnen – aber reichen auch ein paar Schritte? Beim Streit um den Begriff fällt unter den Tisch, dass nicht jeder, der ihn benutzt, das Gleiche meinen muss. Und so kann Regierungssprecher Steffen Seibert sagen, es habe „Hetzjagden“ gegeben und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer kann sagen, es habe keine gegeben.

Also viel Lärm um nichts?

Nein. Zunächst einmal ist das umstrittene Video von „Antifa Zeckenbiss“ nur ein Baustein zur Rekonstruktion der Ereignisse in Chemnitz. Daneben gibt es zahlreiche Berichte von Augenzeugen, die die Situation als bedrohlich, aggressiv und teils gewalttätig schildern. Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, der verschiedenstes Bildmaterial vorliegt, sagt: „Wir sehen bei der Auswertung der Videos eine Vielzahl von Straftaten.“

Was ist demnach in Chemnitz alles passiert?

Insgesamt werden nach Angaben des sächsischen Innenministeriums zum 26./27. August inzwischen 140 Verfahren geführt. Dabei geht es um 20 verschiedene Straftatbestände. Die Bandbreite reicht von Volksverhetzung (fünf Fälle), über einfache und gefährliche Körperverletzung (insgesamt 30 Fälle), Landfriedensbruch (vier Fälle), bis hin zum Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (30 Fälle). Dazu kommen noch allerlei andere Straftaten wie Bedrohung oder Verstoß gegen das Waffengesetz.

Was hat Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen dazu gesagt?

Maaßen hat der Bild-Zeitung gesagt: „Die Skepsis gegenüber den Medienberichten zu rechtsextremistischen Hetzjagden in Chemnitz wird von mir geteilt. Es liegen dem Verfassungsschutz keine belastbaren Informationen darüber vor, dass solche Hetzjagden stattgefunden haben.“ Dann äußert sich Maaßen noch zu einem Video, ohne dass klar wird, ob es um die von „Antifa Zeckenbiss“ verbreitete Aufnahme geht: „Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist.“ Weiter sagt Maaßen: „Nach meiner vorsichtigen Bewertung sprechen gute Gründe dafür, dass es sich um eine gezielte Falschinformation handelt, um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken.“

Klare Worte – oder?

Nein. Maaßen beantwortet die Fragen, ob das Video echt ist und ob es Hetzjagden gegeben hat, letztlich nicht. Er sagt, der Verfassungsschutz habe keine klaren Belege für die Echtheit der Aufnahme. Dann zweifelt er die Echtheit der Aufnahme und Medienberichte über Hetzjagden an – aber wiederum, ohne das zu untermauern. Schließlich stellt er die These einer „gezielten Falschinformation“ auf, aber ohne klarzumachen, wen er hier einer Desinformationskampagne bezichtigt. Maaßen erhebt schwere und zugleich sehr vage Vorwürfe und läuft damit Gefahr, dass seine Aussagen je nach politischem Standpunkt ganz unterschiedlich gelesen werden können. Er hat durchblicken lassen, dass er die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Jahr 2015 skeptisch sah, wie auch andere führende Vertreter deutscher Sicherheitsbehörden.

Martina Herzog und Birgit Zimmermann, dpa

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version war diesem Text ein Bild angefügt, das eine Szene einer Demonstration zeigte, die nicht in Chemnitz, sondern in Plauen stattfand. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen. Die Redaktion. (1. Oktober 2018)

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