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Katalonien
12.07.2018

Gericht erklärt Auslieferung Puigdemonts für zulässig

Puigdemont war im Herbst 2017 nach dem verfassungswidrigen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober und seiner anschließenden Amtsenthebung nach Belgien geflohen.
Foto: Christophe Gateau, dpa

Das Oberlandesgericht in Schleswig sagt Ja zur Auslieferung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont nach Spanien. Die Sache hat aber einen Haken.

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont soll an Spanien ausgeliefert werden. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) erklärte am Donnerstag eine Auslieferung des Politikers wegen des Verdachts der Veruntreuung für zulässig, nicht jedoch wegen Rebellion, dem Hauptvorwurf der spanischen Justiz. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt will nun zügig die Auslieferung bewilligen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am 1. Juni auch erneut beantragt, den Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont wieder in Vollzug zu setzen. Sie begründete dies mit anhaltender Fluchtgefahr. Das OLG entschied dagegen nun, dass der 55-Jährige weiter auf freiem Fuß bleibt. Zur Begründung hieß es, Puigdemont sei seinen Haftauflagen stets nachgekommen.

Carles Puigdemont selbst zeigt sich kämpferisch. "Wir kämpfen bis zum Ende", erklärte der in Deutschland ansässige Puigdemont am Donnerstag im Kurzbotschaftendienst Twitter. Er begrüßte dabei, dass das Oberlandesgericht eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion für unzulässig erklärte und nur den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder als Auslieferungsgrund gelten ließ.

Carles Puigdemont soll nach Spanien ausgeliefert werden

Hintergrund der seit Monaten laufenden juristischen Auseinandersetzung um den katalanischen Politiker ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Puigdemont ließ es abhalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten. Es kam damals zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen spanische Polizisten. 

Für das Referendum wurden laut spanischer Justiz 1,6 Millionen Euro ausgegeben. Sie wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Er bestreitet beide Vorwürfe.

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Puigdemonts deutsche Strafverteidiger erklärten im Namen ihres Mandanten, mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts sei, "wie das Gericht ausdrücklich betont, auch eine Strafverfolgung in Spanien wegen "Rebellion" ausgeschlossen". Puigdemont war Ende März in Schleswig-Holstein festgenommen worden, nachdem er von Dänemark aus eingereist war. (dpa/AZ)

Katalonien ist seit 1979 eine autonome Gemeinschaft in Spanien. Unabhängigkeitsbestrebungen gab es schon früher. Von 2009 bis 2011 führten mehrere Städte und Gemeinden in Katalonien Unabhängigkeitsreferenden durch. Diese waren aber nicht bindend.
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Die Katalonien-Krise in Bildern: Wie es soweit kommen konnte
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